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Exportkontrolle leicht(er) gemacht

DIHK-Impulspapier skizziert wirksame Vereinfachungsmaßnahmen

Das Interesse der Wirtschaft an einem reibungslosen Warenaustausch ist groß

© anucha sirivisansuwan / Moment / Getty Images

Exportkontrolle soll sicherstellen, dass beim Austausch sensibler Güter deutsche Sicherheitsinteressen gewahrt bleiben – ohne dass der Handel unnötig behindert wird. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) unterbreitet Vorschläge, wie diese schwierige Balance besser gelingen kann.

Globale Handelsbeziehungen werden immer komplexer; gleichzeitig wachsen die geopolitischen Herausforderungen vor dem Hintergrund von Krisen und Kriegen. In diesem Umfeld ist eine effektive, transparente und reibungslose Ausfuhrkontrolle gerade für die Exportnation Deutschland von entscheidender Bedeutung. 

Ein zu starres Kontrollsystem kann den Handelsfluss empfindlich behindern und Innovationen bremsen. Um international wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen deutsche Unternehmen ihren Kunden in Drittländern verbindlich zusagen können, ob und wann sie ihre Produkte liefern dürfen. Hierfür bedarf es einfacher und klarer Regelungen – diese erleichtern der Wirtschaft den Zugang zur Exportkontrolle und fördern deren Akzeptanz. 

Wie sich Hemmnisse abbauen lassen und die Exportkontrolle so gestaltet werden kann, dass sie den Anforderungen einer modernen, globalisierten Wirtschaft entspricht, skizziert die DIHK in ihrem Impulspapier "Vereinfachungen in der Exportkontrolle".

Darin werden ganz konkrete Maßnahmen vorgeschlagen, die den administrativen Aufwand für die Betriebe verringern und gleichzeitig die notwendige Sicherheit gewährleisten können. Die Palette reicht von der Abschaffung ungenutzter Vorschriften über die Förderung digitalisierter und automatisierter Genehmigungsverfahren bis hin zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den relevanten Behörden. 

Zu den Vorschlägen zählen beispielsweise: 

Mehr Transparenz auf bafa.de

Die DIHK schlägt vor, dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Datenbank aufsetzt, in der etwa Entscheidungen, Leitlinien oder Merkblätter schnell auffindbar sind. Ein KI-basiertes Tool könnte den Zugriff und die Orientierung für die Betriebe deutlich verbessern. Durch den Wegfall von Unternehmensanfragen würden beim BAFA dadurch Kapazitäten frei, um Einzelgenehmigungsverfahren zügiger zu bearbeiten und zu beurteilen. 

Umschlüsselungsverzeichnis und Güterlisten bündeln 

Das "Umschlüsselungsverzeichnis" des BAFA auf www.bafa.de ist ein praktisches Instrument zur Güterklassifizierung: Anhand der Zolltarifnummer eines Produktes wird dort eine möglicherweise zutreffende Güterlistenkennung ermittelt, die der Anwender jedoch in einem zweiten Schritt umständlich mit den Güterlisten abgleichen muss. Die DIHK empfiehlt eine Verknüpfung der beiden Quellen. 

Zusammenarbeit Zoll und BAFA  

Immer wieder werden Unternehmen trotz sorgfältig durchgeführter Exportkontrollprüfungen vom Zoll aufgefordert, beim BAFA eine Auskunft zur Güterliste einzuholen oder einen "Nullbescheid" vorzulegen, der besagt, dass keine Genehmigungspflicht für einen Vorgang besteht. Dieses sehr aufwendige Vorgehen ließe sich vermeiden, wenn Zollbeamtinnen und -beamte durch gezielte Schulungen noch besser auf die teils hochkomplexen Sachverhalte vorbereitet würden und eventuelle Zweifel im Austausch mit den Unternehmen ausräumten.

Weniger Codierungen in den Ausfuhranmeldungen 

Bei der Ausfuhranmeldungen zeigen Wirtschaftsbeteiligte mittels Codierungen an, dass sie den Vorgang in Bezug auf mögliche Verbote und Beschränkungen geprüft haben und zu welchem Ergebnis sie gekommen sind. Dabei ist die Zahl der möglichen Codierungen vor allem bei den Exporten in Embargoländer zuletzt enorm gewachsen. Sie sollte aus Sicht der DIHK wieder stark verringert werden. 

Kürzere Bearbeitungszeiten im Genehmigungsverfahren

Auch wenn sich die Bearbeitungszeiten bei Ausfuhranträgen für Einzelgenehmigungen in Deutschland zuletzt verkürzt haben, sind sie doch weiterhin zu lang. Das gilt vor allem, wenn das BAFA Ministerien in Berlin einbinden muss. Die DIHK mahnt eine Beschleunigung vor allem bei wiederkehrenden Anträgen mit bekannten Empfängern, Geschäftskonstellationen, Güterkreisen und Endverwendungen an.

Allgemeine Genehmigungen weiter verschlanken 

Allgemeine Genehmigungen (AGG) sind spezielle Ausfuhrgenehmigungen, die nicht beantragt werden müssen. Sie werden amtlich bekannt gegeben und gelten automatisch für alle Exporte, die die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen. Dies ermöglicht den Exporteuren sofortige Lieferungen und Planungssicherheit während der Gültigkeitsdauer der AGG. Zur Beschleunigung von AGG-Verfahren wurde bereits die halbjährliche Meldepflicht für bestimmte EU-Allgemeingenehmigungen aufgehoben. Die DIHK regt dies auch für nationale AGGs an. Zudem sollten veraltete Anforderungen auf den Prüfstand, etwa das Erfordernis von Original-Unterschriften und Stempeln auf Endverbleibserklärungen.

Abschaffung ungenutzter Vorschriften 

Rechtsnormen, die noch nie in der Praxis angewandt wurden, sollten abgeschafft werden. Das gilt beispielsweise für Artikel 4 Abs. 1 lit. c der EU-Dual-Use-Verordnung. Die Vorschrift besagt, dass EU-weit einheitlich kontrollierte Güter mit doppeltem Verwendungszweck genehmigt werden müssen, wenn der Exporteur von der zuständigen Behörde darüber informiert wurde, dass diese Güter ganz oder teilweise als Bestandteile militärischer Güter dienen sollen, die illegal ausgeführt wurden.

Embargo-Regeln besser kenntlich machen

Die Embargo-Regelungen der EU – beispielsweise die gegen Russland – ändern sich oft kurzfristig und müssen von Unternehmen schnell umgesetzt werden. Für die Wirtschaft wäre es hilfreich, wenn eine konsolidierte Version der Regelungen direkt mit Inkrafttreten verfügbar wäre und die Änderungen klar gekennzeichnet würden. So könnten die Betriebe die Neuerungen leichter nachvollziehen und umsetzen, was auch die Behörden entlasten würde.

Das komplette Impulspapier gibt es hier zum Download: 

"Vereinfachungen in der Exportkontrolle" (PDF, 629 KB)

Kontakt

Porträtfoto Katharina Neckel
Katharina Neckel Referatsleiterin Außenwirtschaftsrecht, Handelsvereinfachungen