Unternehmen und natürliche Personen, die bestimmte Waren wie etwa Berufsausrüstung, Messegüter oder Warenmuster nur vorübergehend in Drittstaaten ausführen möchten, müssen diese nicht "klassisch" verzollen: Wenn sie bei ihrer Industrie- und Handelskammer ein sogenanntes Carnet (Carnet A.T.A. beziehungsweise Carnet C.P.D. für Taiwan) beantragen, können sie hierfür von einem vereinfachten Verfahren profitieren.
Carnet: Der "Reisepass" für Waren wird (schrittweise) digital
71 IHKs bieten elektronische Beantragung anWährend im herkömmlichen Zollprozess eine "Anmeldung zur vorübergehenden Verwendung" erforderlich wäre, bietet das Carnet-Verfahren eine ganze Reihe von Vorteilen. Insbesondere erfolgt die Abfertigung beim ausländischen Zoll schneller und einfacher. Zudem müssen an den Zollstellen des Drittlandes keinerlei Barsicherheiten hinterlegt werden, wie sie im üblichen Verfahren – oftmals in Landeswährung – verlangt werden.
Diese Vorzüge sollen möglichst rasch auch digital realisierbar sein: Schon heute können Sie bei den IHKs ein Carnet elektronisch beantragen. Zudem strebt die DIHK gemeinsam mit der Internationalen Handelskammer (ICC) eine vollständige Digitalisierung des Carnets an – von der Antragstellung bis zur abschließenden Abwicklung des "Re-Imports" der vorübergehend eingeführten Güter.
Elektronische Anträge bei 71 IHKs
Mittlerweile kann das Carnet bei 71 IHKs elektronisch beantragt werden. Das deutlich verschlankte, elektronische Verfahren ist ein großer Schritt hin zur Digitalisierung des Prozesses und eine erhebliche Erleichterung für Unternehmen, die Waren nur vorübergehend ins außereuropäische Ausland verbringen möchten: So muss der Antrag nicht mehr persönlich während der Service-Zeiten oder postalisch zur IHK gebracht werden, sondern er lässt sich bequem, ortsunabhängig, zeit- und kostensparend per Mausklick versenden.
Außerdem entfällt die Vorprüfung: Musste beim Papierverfahren der Antrag vorab zur Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit bei der IHK eingereicht werden, ist dies im elektronischen Verfahren nicht nötig, da Korrekturen über die Kommentarfunktion erfolgen können.
Ein weiterer, großer Vorteil: Das elektronisch beantragte Carnet wird von der IHK ausgedruckt, sodass die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller weder einen Drucker benötigt noch Formular-Vordrucke aus dem Fachverlag organisieren und vorhalten muss. Einfach per Mausklick den Antrag zur IHK senden und das fertige Carnet entweder selbst abholen oder komfortabel per Post zuschicken lassen.
Übergangsweise ist die Carnet-Beantragung in Papierform weiterhin möglich. Bitte beachten Sie jedoch, dass zum Teil die E-Government-Gesetze der einzelnen Bundesländer eine Verpflichtung zur Digitalisierung vorsehen.
Einen Überblick über die 71 IHKs (Stand April 2024), die bereits die elektronische Carnet-Beantragung nutzen, gibt es unter www.e-ata.de.
Volldigitales Carnet bereits im Test
Weitere Digitalisierungsschritte bei der Zollabwicklung werden im "eCarnet"-Projekt der ICC erarbeitet, das auch die Weltzollorganisation und die EU-Kommission unterstützen. Künftig soll es beispielsweise nicht mehr nötig sein, das Carnet zur Vorlage beim Zollamt in Papierform bei der IHK abzuholen. Stattdessen soll es einen QR-Code geben, der vom Zoll elektronisch abgelesen wird – ganz ohne Papier.
Ende Januar 2024 hat die DIHK den deutschen Zoll für das volldigitale Carnet (eCarnet) am Flughafen Zürich geschult. In einer Pilotphase testen nun vier deutsche IHKs (München und Oberbayern, Südlicher Oberrhein, Berlin und Hamburg) die digitale Carnet-Abfertigung und arbeiten in Projektgruppen gemeinsam mit "ihrem Zoll" und ausgewählten Carnet-Inhabern. Eine aktuelle Liste der Zollstellen im In- und Ausland, die das volldigitale Carnet pilotieren, gibt es auf der Website der ICC.
Ziel ist es, dass sich sukzessive weitere Zollstellen und somit auch weitere IHKs an dem Pilotprojekt beteiligen und das ICC-Pilotprojekt weiter wächst.
- Für weitere Informationen rund um das Thema Carnet steht Ihnen Ihre zuständige IHK gern zur Verfügung.
- Mehr Details zur "Elektronischen Antragstellung Carnet ATA / CPD" finden Sie auch in dem gleichnamigen Handbuch, das die IHK für München und Oberbayern als PDF-Dokument auf ihrer Website zum Download bereithält.
2023 feierte das Carnet seinen 60. Geburtstag. Zu diesem Anlass hat die ICC einen englischsprachigen Erklärfilm mit deutschen Untertiteln erstellt: