CBAM betrifft den Import von Eisen-, Stahl- und Aluminiumerzeugnissen, Düngemitteln, Zement, Elektrizität sowie Wasserstoff – auch in geringen Mengen. Schon mit dem Start der Übergangsphase am 1. Oktober 2023 kommen erste Meldepflichten auf die Unternehmen zu. Was in der Praxis zu beachten ist, zeigen die IHKs unter anderem in Infoveranstaltungen auf.
Veranstaltungen zu CBAM
Angebote aus der IHK-Organisation für Unternehmerinnen und UnternehmerDiese Zusammenstellung befindet sich im Aufbau und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Ist Ihre Veranstaltung nicht dabei? Dann wenden Sie sich bitte per Mail an web@dihk.de.
Termin | Veranstalter | Angebot |
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12. Dezember, 13 bis 15 Uhr | IHK Saarland | CBAM – Ausblick 2025 (kostenpflichtiges Webinar) |