Hintergrund: Für Forschungsvorhaben, die nach dem 27. März 2024 begonnen wurden, können die Abschreibungen für nach diesem Datum angeschaffte Wirtschaftsgüter, die für diese Forschungsvorhaben erforderlich sind und ausschließlich eigenbetrieblich genutzt werden, auch in die Bemessungsgrundlage der Forschungszulage aufgenommen werden.
BSFZ prüft auch Erforderlichkeit
Die der Auszahlung seitens der Finanzverwaltung vorgeschaltete Prüfung seitens der BSFZ bezieht sich auch auf diese Erforderlichkeit. In der Forschungszulagen-Bescheinigungsverordnung heißt es hierzu, dass beim Antrag auf Bescheinigung auch diese Wirtschaftsgüter anzugeben sind, "... jeweils verbunden mit einer Begründung, weshalb das betreffende Wirtschaftsgut für die Durchführung des begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhabens erforderlich ist, sowie mit der Angabe, im Rahmen welcher Abschnitte des Arbeitsplans des jeweiligen Forschungs- und Entwicklungsvorhabens das betreffende Wirtschaftsgut benötigt wird ..." (§ 3 Abs. 3 Nr. 1 Buchst d FzulBV).
Arbeitspläne nur noch direkt online ausfüllbar
Im Zuge dessen muss nun auch der Arbeitsplan mit im Portal eingegeben werden - ein Hochladen ist nicht mehr möglich.
Neue Webinar-Termine
Die BSFZ informiert auch weiterhin in kostenlosen Webinaren zur Steuerlichen Forschungszulage. Am Ende der 90-minütigen Veranstaltungen haben Interessierte die Gelegenheit, persönliche Fragen zur Forschungszulage beantwortet zu bekommen. Folgende Termine stehen bereits fest:
27. März 2025 | 14.00 – 15.30 Uhr | Online
24. April 2025 | 14.00 – 15.30 Uhr | Online
21. Mai 2024 | 14.00 – 15.30 Uhr | Online
26. Juni 2025 | 14.00 – 15.30 Uhr | Online
Hier können Sie sich anmelden.