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Forschungszulage - Sachkostenantrag nun bei Bescheinigungsstelle möglich

Seit dem 20. Februar 2025 können bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage auch die Sachkosten des Forschungsvorhabens mit eingereicht werden
Bescheinigungsstelle Forschungszulage

© Monty Rakusen / DigitalVision / Getty Images

Im Februar-Mailing der Bescheinigungsstelle (BSFZ) weist diese darauf hin, dass die mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz mit in die Bemessungsgrundlage der Forschungszulage aufgenommenen Sachkosten seit dem 20. Februar 2025 bei der Bescheinigungsstelle mit beantragt werden können.

Hintergrund: Für Forschungsvorhaben, die nach dem 27. März 2024 begonnen wurden, können die Abschreibungen für nach diesem Datum angeschaffte Wirtschaftsgüter, die für diese Forschungsvorhaben erforderlich sind und ausschließlich eigenbetrieblich genutzt werden, auch in die Bemessungsgrundlage der Forschungszulage aufgenommen werden. 

BSFZ prüft auch Erforderlichkeit

Die der Auszahlung seitens der Finanzverwaltung vorgeschaltete Prüfung seitens der BSFZ bezieht sich auch auf diese Erforderlichkeit. In der Forschungszulagen-Bescheinigungsverordnung heißt es hierzu, dass beim Antrag auf Bescheinigung auch diese Wirtschaftsgüter anzugeben sind, "... jeweils verbunden mit einer Begründung, weshalb das betreffende Wirtschaftsgut für die Durchführung des begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhabens erforderlich ist, sowie mit der Angabe, im Rahmen welcher Abschnitte des Arbeitsplans des jeweiligen Forschungs- und Entwicklungsvorhabens das betreffende Wirtschaftsgut benötigt wird ..." (§ 3 Abs. 3 Nr. 1 Buchst d FzulBV). 

Arbeitspläne nur noch direkt online ausfüllbar

Im Zuge dessen muss nun auch der Arbeitsplan mit im Portal eingegeben werden - ein Hochladen ist nicht mehr möglich. 

Neue Webinar-Termine 

Die BSFZ informiert auch weiterhin in kostenlosen Webinaren zur Steuerlichen Forschungszulage. Am Ende der 90-minütigen Veranstaltungen haben Interessierte die Gelegenheit, persönliche Fragen zur Forschungszulage beantwortet zu bekommen. Folgende Termine stehen bereits fest:

27. März 2025 | 14.00 – 15.30 Uhr | Online

 24. April 2025 | 14.00 – 15.30 Uhr | Online

 21. Mai 2024 | 14.00 – 15.30 Uhr | Online

 26. Juni 2025 | 14.00 – 15.30 Uhr | Online

Hier können Sie sich anmelden. 

Kontakt

Porträtfoto Jens Gewinnus
Jens Gewinnus Referatsleiter Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einkommensteuer