Das Subventionsvolumen der Finanzhilfen und Steuervergünstigungen des Bundes steigt von 37,9 Milliarden Euro im Jahr 2021 auf 67,1 Milliarden Euro im Jahr 2024. Der 29. Subventionsbericht der Bundesregierung stellt die einzelnen Programme zusammen und nimmt Einordnungen vor.
Förderung der Transformation zu Klimaneutralität lässt Subventionen steigen
Subventionsbericht der Bundesregierung veröffentlichtDie Erhöhung um 29 Milliarden Euro beruht dabei ausschließlich auf dem Anstieg der Finanzhilfen um rund 30 Milliarden Euro von verausgabten 18,4 Milliarden Euro im Jahr 2021 auf veranschlagte 48,7 Milliarden Euro im Jahr 2024. Dieser Anstieg ist im Wesentlichen auf veranschlagte Programme im Klima- und Transformationsfonds zurückzuführen. Insgesamt wurden im Berichtszeitraum 25 Finanzhilfen neu eingeführt. Die bedeutendsten neuen Finanzhilfen sind die Maßnahmen im Rahmen IPCEI Mikroelektronik und Kommunikationstechnologien sowie IPCEI Wasserstoff. Die größte Finanzhilfe ist die Förderung der energetischen Gebäudesanierung. Weitere Förderschwerpunkte liegen in den Bereichen Wohnungsbau, Digitalisierung und E-Mobilität. Im Jahr 2023 weisen 83 der 138 Finanzhilfen – gemessen am Gesamtvolumen damit 86,3 Prozent – einen positiven Bezug zu den in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie verankerten Umwelt- und Klimaschutzzielen auf. Von den insgesamt 138 Finanzhilfen sind entsprechend der Subventionspolitischen Leitlinien 109 zeitlich befristet. Die zwanzig größten Finanzhilfen im Jahr 2024 betragen rund 85 Prozent des Gesamtvolumens der Finanzhilfen.
Subventionsbericht geht von Auslaufen des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Gastronomie aus
Die Steuervergünstigungen sind hingegen in dem Zeitraum leicht rückläufig. Sie sinken von 19,5 Milliarden Euro im Jahr 2021 auf 18,4 Milliarden Euro 2024. Dazu tragen insbesondere fallende Steuervergünstigungen beim ermäßigten Umsatzsteuersatz auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit 945 Milliarden Euro und bei der pauschalen Gewinnermittlung bei Betreiben von Handelsschiffen im internationalen Verkehr anhand der Schiffstonnage („sog. Tonnagebesteuerung“) mit knapp 1,9 Milliarden Euro bei. Demgegenüber führen die steuerliche Forschungszulage mit 534 Millionen Euro, sowie die erhöhte Inanspruchnahme der steuerlichen Begünstigung von Elektro- und extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen bei der Dienstwagenbesteuerung mit 440 Millionen Euro zu höheren Steuermindereinnahmen.
Der größte Anteil der Steuervergünstigungen des Bundes entfällt im Jahr 2024 mit 38,2 Prozent auf die gewerbliche Wirtschaft, gefolgt von den übrigen Steuervergünstigungen mit 31,2 Prozent, das heißt überwiegend Vergünstigungen, die unmittelbar privaten Haushalten zugutekommen und das Wirtschaftsgeschehen in wichtigen Bereichen beeinflussen. An dritter Stelle liegt der Verkehrsbereich mit 19,4 Prozent. Auf die zwanzig größten Steuervergünstigungen entfallen im Jahr 2024 rund 80 Prozent der gesamten Steuermindereinnahmen des Bundes.
Neue Finanzhilfen bei Halbleitern und Wasserstoff
Für unternehmensbezogene Maßnahmen zur Überwindung der Energiekrise im Zuge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine hat die Bundesregierung Mittel im Sondervermögen WSF bereitgestellt. Hier wurden bislang nur geringe Mittel abgerufen. Das Volumen der Unternehmenshilfen zur Überwindung der Energiekrise beläuft sich auf 3,2 Milliarden Euro im Jahr 2022 und auf rund 20,3 Milliarden Euro im Jahr 2023.
Im Sektor „gewerbliche Wirtschaft“ steigen die Subventionen von 2021-2024 von 15,9 Milliarden Euro auf 26,9 Milliarden Euro. Hier wirken sich die neuen Finanzhilfen zur Mikroelektronik und zur Wasserstoffstrategie der Bundesregierung aus. Im Verkehrssektor steigen die Ausgaben von 8,3 Milliarden Euro im Jahr 2021 auf 9,2 Milliarden Euro im Jahr 2024, vor allem in Folge der Zuschüsse für die Anschaffung von Nutzfahrzeugen und Bussen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben, sowie den Finanzhilfen zur Errichtung von Tank- und Ladeinfrastruktur.
Auch Subventionen haben ein Abflussproblem
Bei der Entwicklung des Subventionsvolumens ist zu berücksichtigen, dass über Finanzhilfen für abgeschlossene Haushaltsjahre auf Basis von tatsächlichen Ausgaben (Ist-Zahlen) und für laufende und geplante Haushaltsjahre auf Basis der Haushaltsvoranschläge (Soll-Zahlen) berichtet wird. Die veranschlagten Haushaltsmittel sind in den letzten Jahren in Teilen aber nur unvollständig abgerufen worden. Allein 2022 wurden 7,6 Milliarden Euro an eigentlich bereitgestellten Mitteln nicht genutzt. Ursächlich hierfür waren zum Beispiel Kapazitäts- und Planungsengpässe sowie Rechtsmittel gegen Planfeststellungsbeschlüsse und Vergabeverfahren. Der Anstieg der Finanzhilfen im Berichtszeitraum wird aufgrund der Diskrepanz zwischen Soll und Ist überzeichnet.
Eins wird bei über 600 Seiten Subventionsbericht deutlich: einen leichten oder schnellen Weg zum Subventionsabbau gibt es nicht.