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EU-Bildungspolitik im Interesse der deutschen Wirtschaft

DIHK ist das Bindeglied zwischen Wirtschaftsinteressen und EU-Entscheidungsträgern
Europaflaggen vor dem Europäischen Parlament in Brüssel

Beim Europäischen Parlament in Brüssel zeigt die DIHK auch bildungspolitisch Flagge

© artJazz / iStock / Getty Images Olus

Die Schlüssel zu einem langfristig wettbewerbsfähigen und prosperierenden Europa heißen Bildung, Wissen und Forschung. Die EU sollte den Mitgliedstaaten helfen, die hierfür notwendigen Reformen anzugehen. Ein gemeinsamer europäischer Bildungs- und Forschungsraum liegt klar im Interesse der deutschen Wirtschaft.

Die DIHK ist in ihrer Brüsseler Repräsentanz mit einem eigenen Referat zur EU-Bildungspolitik vertreten und kann so die Interessen und Stellungnahmen der deutschen Wirtschaft direkt bei der Europäischen Kommission und im Europäischen Parlament vertreten. Gleichzeitig arbeitet sie auf Brüsseler Ebene eng mit der europäischen Dachorganisation Eurochambres zusammen.

In Deutschland ist die DIHK fest eingebunden in die politische Willensbildung, beispielsweise in die EU-Begleitgruppe beim Bundesministerium für Bildung und Forschung. So kann sie die deutschen Verhandlungspositionen zur EU-Bildungspolitik mitgestalten. Auch in den Gremien zur Umsetzung der europäischen Förderpolitik im Bildungsbereich ist die DIHK vertreten.

Prioritäten der EU in der Berufsbildung

Die wesentlichen Ziele der DIHK auf EU-Ebene sind,

  • einen europäischen Raum für Bildung zu schaffen,
  • den Zusammenhang zwischen Wachstum und Bildungsstand zu betonen,
  • Grundbegriffe wie lebenslanges Lernen und Beschäftigungsfähigkeit zu prägen,
  • ein umfassendes wirtschaftliches Reformprogramm (Lissabon-Strategie) mit der Zielsetzung, "die EU bis 2010 zum wettbewerbsfähigsten wissensbasierten Raum in der Welt zu machen" anzustoßen, in dem die Bildung eine Schlüsselrolle spielt,
  • EU-Bildungsprogramme (Austauschförderung, Sprachenförderung, Pilotprojekte, transnationale Netze durchzuführen beziehungsweise umzusetzen,
  • vor allem die sogenannten Benachteiligtengruppen in Grund-, Aus- und Weiterbildung durch den Europäischen Sozialfonds zu fördern,
  • Transparenz zwischen den nationalen Bildungssystemen mit besonderer Betonung der Vergleichbarkeit von Kompetenzen und Abschlüssen zu schaffen.

Der Kopenhagen-Prozess – Auf dem Weg zur europäischen Berufsbildung

Der europäische Binnenmarkt ist bereits Realität. Allmählich entwickelt sich auch ein EU-weiter Arbeitsmarkt. Logische Konsequenz ist es, dass nun zügig ein europäischer Bildungsraum etabliert und gestaltet werden muss.

Denn die Unterschiedlichkeit der nationalen Bildungssysteme bildet die größte Hürde für eine grenzüberschreitende Fortsetzung der Bildungskarriere oder einen Arbeitsplatzwechsel ins EU-Ausland.

Nach dem Vorbild des "Bologna-Prozesses" für die Hochschulen, mit dem einheitliche Studienstrukturen eingeführt werden, zielt der so genannte "Kopenhagen-Prozess" auf einen europäischen Raum der Berufsbildung. Grundlage ist die gleichnamige Erklärung, in der die Bildungsminister aus 32 europäischen Ländern Ende 2002 in der Hauptstadt Dänemarks konkrete Themenfelder und Umsetzungsschritte definierten. Insbesondere durch die Schaffung eines europäischen Qualifikationsrahmens und die Entwicklung eines Leistungspunktesystems sollen die Systeme der beruflichen Bildung sich einander annähern und besser vergleichbar werden.

Die deutsche Wirtschaft unterstützt den Kopenhagen-Prozess, von dem sie sich zahlreiche Vorteile erhofft: Die Rekrutierung von Fachkräften aus dem Ausland wird erleichtert, EU-Geschäftspartner sind einfacher einzuschätzen und Bundesbürger können innerhalb der Union unkomplizierter eine Arbeit aufnehmen. Kopenhagen- und Bologna-Prozess sind Teil der im Jahr 2000 von den europäischen Regierungschefs verabschiedeten Lissabon-Strategie, nach der die EU bis 2010 zum "wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt" werden soll.