Seit 2012 ist das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG), auch "Anerkennungsgesetz", in Kraft. Es bietet einen gesetzlichen Rahmen für die Bewertung und Einordnungen von im Ausland erlangten beruflichen Qualifikationen.
Bewertung und Anerkennung von Abschlüssen aus dem Ausland
Fachkräfte mit ausländischem Abschluss haben Anspruch auf GleichwertigkeitsfeststellungFachkräfte, die über einen im Ausland erworbenen Abschluss verfügen, haben mit dem Anerkennungsgesetz erstmals einen rechtlichen Anspruch darauf, dass ihr Berufsabschluss im Vergleich mit einer deutschen Referenzqualifikation bewertet wird. Die Gleichwertigkeitsfeststellung erfolgt unabhängig von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus.
Mit dieser Aufgabe hat der Gesetzgeber die Stellen betraut, die auch für die jeweiligen inländischen Berufe verantwortlich sind. Für die nicht reglementierten Berufe nach dem Berufsbildungsgesetz aus Industrie, Handel und Dienstleistungen sind zum Beispiel die IHKs zuständig, die diese Aufgabe auf eine zentrale Stelle – die IHK Fosa (Foreign Skills Approval) mit Sitz in Nürnberg – übertragen haben.
"ProRecognition": AHKs beraten zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Damit sich ausländische Fachkräfte bereits vor Ort über ihre Erfolgschancen informieren können, hat das Pilotprojekt ProRecognition bei Auslandshandelskammern und Delegationen der Deutschen Wirtschaft (AHKs) an bislang zehn Standorten Beratungsstellen etabliert. Fachkräfte mit einer staatlich anerkannten beruflichen oder akademischen Qualifikation können sich dort über das Anerkennungsverfahren informieren, zu ihren individuellen Möglichkeiten beraten und bei der Antragstellung unterstützen lassen.
Das 2015 ins Leben gerufene Projekt wird von der DIHK Service GmbH in enger Abstimmung mit der DIHK koordiniert. Nach einer ersten Phase (bis Ende 2019) hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung seine Förderung bis Ende 2023 verlängert und das Projekt neu aufgelegt.
ProRecognition arbeitet eng mit der Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) der Bundesagentur für Arbeit zusammen. Das Interesse ist an allen Auslandsstandorten groß: Bis Ende 2020 haben die AHKs knapp 13.500 Beratungen durchgeführt.
Zudem eröffnet das im März 2020 verabschiedete Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) völlig neue Möglichkeiten. Fachkräfte aus Drittstaaten, die über einen Anerkennungsbescheid verfügen, haben nun Zugang zum gesamten deutschen Arbeitsmarkt – unabhängig von ihrem Berufsabschluss. Vorher war das nur für bestimmte Engpassberufe möglich.
Weitere Informationen zum Projekt finden Sie auf der Website der DIHK Service GmbH.
Zu den direkten Ansprechpartnern bei den AHKs geht es hier:
Weiterführende Informationen
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Anerkennung in Deutschland
Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
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BQ-Portal
Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen
Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen
Wie funktioniert eigentlich die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüsse in Deutschland? Kurz und anschaulich erklärt von der IHK Düsseldorf.
Qualified for the Job – Even in Germany (Recognition Act)
Erklärvideo der IHK Düsseldorf zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in englischer Sprache.