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"Servicestelle Validierung" gestartet

Neue Aufgabe für die IHKs nach Abschluss des "ValiKom"-Projekts
Mitarbeiter in der Lagerhalle

Auch Quereinsteiger können ihr fachliches Know-how in einem Feststellungsverfahren bewerten lassen

© shapecharge / E+ / Getty Images

Welche beruflichen Kompetenzen hat ein Quereinsteiger oder Bewerber ohne Berufsabschluss wirklich? Das Projekt "Abschlussbezogene Validierung non-formal und informell erworbener Kompetenzen" – kurz "ValiKom Transfer" – hat dazu im Zeitraum von November 2015 bis Oktober 2024 ein berufsabschlussbezogenes Validierungsverfahren entwickelt und erprobt.

Viele Menschen eignen sich während ihres Arbeitslebens berufliches Wissen und praktische Fertigkeiten an. Doch nicht immer können sie die erworbenen Kompetenzen mit einem formalen Dokument – beispielsweise einem Prüfungszeugnis – nachweisen. So gelingt es vor allem Personen ohne Berufsabschluss oder beruflichen Quereinsteigern bei einem anstehenden Arbeitsplatzwechsel oftmals nicht, ihre beruflichen Kompetenzen sichtbar zu machen.

Vorhandenes Know-how auch ohne formalen Abschluss sichtbar machen

In dem vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Verbundprojekt "ValiKom" haben insgesamt 17 Industrie- und Handelskammern (IHKs), 13 Handwerkskammern (HWKs) und 2 Landwirtschaftskammern (LWKs) ein Verfahren zur Validierung informell und non-formal erworbener beruflicher Kompetenzen entwickelt und erprobt. Sie arbeiteten gemeinsam daran, die Strukturen und Prozesse für ein bundesweites Netzwerk zu optimieren. Die Projektergebnisse sind als interaktive Grafik unter www.validierungsverfahren.de einsehbar.

Neue rechtliche Grundlage ab 1. Januar 2025

Die Validierung beruflicher Kompetenzen wird ab 1. Januar 2025 auf Grundlage des Berufsbildungsvalidierungs- und Digitalisierungsgesetzes (BVaDiG) eine neue hoheitliche Regelaufgabe der nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Handwerksordnung (HwO) zuständigen Stellen sein. Nach § 50b Absatz 1 des BBiG sind künftig die IHKs für die Organisation und Durchführung von beruflichen Feststellungsverfahren ("Validierung") in Berufen aus Industrie, Handel und Dienstleistungen zuständig.

Im Zuge einer solchen Validierung können Personen, die über langjährige Berufserfahrung, aber keinen Berufsabschluss verfügen, ihre in der Praxis erworbenen Kompetenzen mit den Anforderungen des geltenden Berufsbildungssystems vergleichen und bewerten lassen. Ab 2025 haben sie einen Rechtsanspruch auf ein solches Feststellungsverfahren bei der IHK. Damit sollen auch in diesen Berufen bundesweit einheitliche Standards und somit eine Vergleichbarkeit der Validierungen erreicht werden.

Bundesministerium fördert "Servicestelle Validierung" 

Um alle für die Feststellung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit zuständigen IHKs, HWKs und LWKs bei der Erfüllung ihrer neuen hoheitlichen Aufgabe – der Organisation und Durchführung von Verfahren zur Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit – in den ersten Jahren zu unterstützen, ist mit Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung eine Servicestelle "Validierung" eingerichtet worden. Weitere Informationen dazu folgen in Kürze.

Kontakt

Frau steht vor Gemälde.
Kathrin Tews Referatsleiterin Anerkennung ausländischer Abschlüsse, Kompetenzerfassung