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IT-Karriere leicht(er) gemacht

Weiterbildungssystem neu aufgestellt – Rechtsverordnungen ab November in Kraft
Frau mit Tablet steht an einem Rack im Rechenzentrum, im Vordergrund Visualisierung von User Icons

Die neue IT-Weiterbildung ist immer noch modular strukturiert, aber deutlich weniger verschachtelt

© gorodenkoff / iStock / Getty Images Plus

Wer seine Laufbahn in der Informationstechnologie (IT) mit geeigneten Weiterbildungsmaßnahmen vorantreiben wollte, musste sich bislang mit komplexen, über 20 Jahre alten Fortbildungsstrukturen auseinandersetzen. Ein deutlich einfacheres und zeitgemäßes System geht in Kürze an den Start.

Das bestehende IT-Weiterbildungssystem (IT-WBS) wurde 2002 als bundeseinheitliche Fortbildungsregelung eingeführt, um IT-Fachkräften und Quereinsteigern attraktive Karrierewege zu eröffnen. Über die drei Stufen Spezialist – Operativer Professional – Strategischer Professional hinweg können seitdem Systemelektroniker, Fachinformatiker und Kaufleute für Digitalisierungs- oder IT-System-Management öffentlich-rechtliche Abschlüsse nach dem Berufsbildungsgesetz erwerben. Die Prüfungen werden von den Industrie- und Handelskammern abgenommen.

Neuordnung dringend erforderlich

Obwohl sich die Rahmenbedingungen und Anforderungen in vielen Branchen deutlich geändert haben, wurde dieses System seit 2002 nur wenig angepasst. Nicht zuletzt aufgrund der Novelle des Berufsbildungsgesetzes und der Neuordnung der IT-Ausbildungsberufe im Jahr 2020 wurde eine Renovierung dringend notwendig. Dabei galt es, die neuen Profile am zukünftigen Bedarf der Unternehmen ausrichten, die technologischen Trends zu berücksichtigen und neue attraktive Wege für IT-Fach- und Führungskräfte zu entwickeln.

Zwei Stufen, fünf Spezialisierungen

Im Ergebnis treten am 1. November 2024 die Verordnungen zum neuen IT-WBS in Kraft, das künftig nur noch zwei Fortbildungsstufen umfasst: den Aufstieg zum Geprüften Berufsspezialisten/zur Geprüften Berufsspezialistin und zum Bachelor Professional in IT.

Grafik IT-WBS

So sieht die Regelstruktur des neuen IT-WBS aus – das System ist aber sehr durchlässig

© DIHK


Dabei ist jeweils eine von fünf Spezialisierungen auf folgende Handlungsfelder möglich:
  • Softwareentwicklung
  • Systemintegration und Vernetzung
  • Datenanalyse
  • Informationssicherheit sowie
  • IT-Beratung

Kompetenzen vertiefen, leitende Positionen übernehmen

Die Qualifizierung zum Berufsspezialisten soll die in der IT-Ausbildung erworbene beruflichen Handlungsfähigkeiten vertiefen und ergänzen. Neben den gelisteten fachlichen Schwerpunkten sind auch profilübergreifende Qualifikationsinhalte aus den Bereichen Projektkoordination und Datensicherheit enthalten.

Mit dem Abschluss zum Bachelor Professional in IT empfehlen sich Absolventinnen und Absolventen für anspruchsvolle Fach- und Führungspositionen. Auf dieser zweiten Stufe des neuen IT-WBS werden außer den Inhalten aus der gewählten Spezialisierung Qualifikationen aus den Bereichen Mitarbeiterführung, Projekt- und Prozessmanagement, betriebswirtschaftliches Handeln und – falls nicht schon mit der Spezialisierung erfasst – Sicherheit in der Informationstechnik vermittelt.

Wichtig: Eine erfolgreich abgelegte Berufsspezialisten-Prüfung ist keine Zulassungsvoraussetzung für den Bachelor Professional in IT. Ein solcher Abschluss wird jedoch angerechnet. Wer ihn nicht mitbringt, muss die entsprechenden Kompetenzen im ersten Prüfungsteil zum Bachelor Professional in IT gesondert nachweisen.

Und: Der Zugang zu beiden Fortbildungsstufen steht Absolventinnen und Absolventen einer abgeschlossenen Ausbildung in den IT-Berufen unmittelbar offen. Doch auch für Quereinsteiger gibt es Zulassungsmöglichkeiten in das neue IT-WBS.

Ab November 2024 gelten die beiden neuen Verordnungen

Viele Lehrgänge haben im September noch nach der alten Verordnung begonnen. Die entsprechenden Abschlüsse können damit noch drei Jahre lang erworben werden. Wer sich nach dem 31. Oktober 2024 zur Prüfung anmeldet, wird nach dem neuen IT-WBS geprüft. Die Rahmenpläne hierzu sind in Arbeit.

Die amtliche Fassung der Verordnungen finden Sie unter bundesgesetzblatt.de:

Neuordnung der Fortbildungsprüfungen der Geprüften Berufsspezialisten und der Geprüften Berufsspezialistinnen im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Bachelor Professional in IT
 

Kontakt

Porträtfoto Jochen Reinecke
Jochen Reinecke Referatsleiter Technische Weiterbildung