Fachkräfte, die sich weiterqualifizieren möchten, erhalten seit August 2020 eine bessere finanzielle Unterstützung: Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFGB) wurde die Förderung im Rahmen des "Aufstiegs-BAföG" kräftig aufgestockt und für alle drei Stufen der Höheren Berufsbildung eingeführt.
Das Aufstiegs-BAföG
Was die Novelle des AFBG für Betriebe und Fachkräfte bedeutetDie staatliche Förderung gibt es seit 1996. Als "Meister-BAföG" ins Leben gerufen, wurde sie seitdem mehrfach nachgebessert. Im Rahmen des AFBG erhalten Teilnehmer der beruflichen Aufstiegsfortbildung Zuschüsse sowohl zu den Lehrgangs- sowie Prüfungsgebühren als auch zum Lebensunterhalt.
Das betrifft deutlich mehr Menschen als landläufig bekannt: Rund 2,5 Millionen Erwerbstätige in Deutschland haben einen Abschluss der Höheren Berufsbildung. 2020 wurden mehr als 178.000 Anträge auf AFBG-Leistungen bewilligt, letztendlich profitierten rund 165.000 Geförderte vom Aufstiegs-BAföG – über 40 Prozent davon aus dem Bereich der Industrie- und Handelskammern. Insgesamt gibt es hierzulande mehr als 700 förderfähige Fortbildungen.
Anstieg trotz Pandemie
Trotz der Pandemie-bedingten Ausnahmesituation wurde die Unterstützung aus dem AFGB im Corona-Jahr 2020 verstärkt in Anspruch genommen. Dank der Anstrengungen der Weiterbildungsanbieter konnten die Vorbereitungsmaßnahmen digital offengehalten werden. Auch die Motivation der Zielgruppe blieb trotz aller Einschränkungen hoch. Und das Gesetz selbst sicherte eine durchgängige Förderung zu.
Spitzenreiter unter den geförderten Berufsgruppen waren mit fast 40.000 Personen, die Aufstiegs-BAföG bezogen, die Erzieherinnen und Erzieher. Das ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass sich die Förderleistungen für sie ab der zweiten Jahreshälfte verbessert hatten.
Im Bereich Industrie und Handel wurden 71.000 Menschen gefördert, ein Plus von knapp 1.600 gegenüber dem Vorjahr. Und fast 3.000 mehr Geförderte als noch 2019 entschieden sich für eine Aufstiegsfortbildung in Vollzeit. Das zeigt, wie flexibel die Fachkräfte auf die veränderte Lage reagieren. Der Industriemeister Metall war mit über 10.000 Förderfällen der Spitzenreiter unter den geförderten IHK-Prüfungen.
Verbesserte Leistungen ...
Alle Geförderten profitierten von der Novelle, mit der die Leistungen aus dem AFBG zum 1. August 2020 wie folgt ausgeweitet wurden:
- Bei Fortbildungen in Vollzeit gibt es jetzt einen Vollzuschuss zum Lebensunterhalt.
- Die Zuschussanteile zu den Fortbildungskosten wurden angehoben.
- Die Darlehenserlasse für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren nach erfolgreichem Abschluss und Existenzgründung werden großzügiger gehandhabt.
- Für Familienmitglieder gibt es jetzt höhere Freibeträge.
Zudem ist nun eine Förderung von Aufstiegsfortbildungen über alle drei Fortbildungsstufen möglich, also für Geprüfte Berufsspezialisten, den Bachelor Professional sowie den Master Professional.
Oliver Heikaus, Bereichsleiter Weiterbildung beim DIHK, bewertete das neue Aufstiegs-BAföG insgesamt als ein "gutes Paket": Es sei "gut für die Teilnehmer, die sich für eine solche berufliche Weiterbildung entscheiden wollen, aber auch gut für die Betriebe, die auf diese beruflich topqualifizierten Fachkräfte angewiesen sind".
... können der Fachkräftesicherung Rückenwind verleihen
"Insgesamt wurde das Aufstiegs-BAföG attraktiver gemacht, und das ist ein starkes Signal für all diejenigen, die sich für eine solche berufliche Weiterbildung entscheiden wollen", lobte Heikaus.
Immerhin handele es sich um das Pendant zum Studierenden-BAföG. Und vor dem Hintergrund, dass in der Höheren Berufsbildung und im Studium gleichwertige Abschlüsse erzielt würden, es sei "nur folgerichtig, dass wir für beide Segmente eine Förderleistung haben", stellte der DIHK-Weiterbildungsexperte klar.
Gerade den Betrieben helfe das Aufstiegs-BAföG, den im Bereich der Beruflichen Bildung besonders großen Fachkräftemangel zu decken. Denn: "Die Arbeitsmärkte sind da zum Teil völlig leergefegt." Die Unternehmen bräuchten diese Fachkräfte – vor allem dann, wenn sich die Wirtschaft nach der Corona-Krise hoffentlich nach und nach wieder belebe.
Attraktivität kommunizieren, digitale Angebote einbeziehen
Auch nach 2020 gelte es weiter, die Verbesserungen zu kommunizieren, betonte Heikaus – hierzu leisteten die Industrie- und Handelskammern einen erheblichen Betrag. Gleichzeitig müssten aber auch die "hervorragenden Einkommens- und Beschäftigungsperspektiven bekannter gemacht werden, die mit Abschlüssen der Höheren Berufsbildung einhergehen".
An der AFGB-Novelle vermisse die IHK-Organisation allerdings mehr Offenheit für innovative digitale Lehr- und Lernangebote. Wie groß deren Bedeutung sei, habe der Lockdown in der Corona-Krise gezeigt. Eine entsprechende Weiterentwicklung des AFBG solle auf der Agenda bleiben, wünscht sich Heikaus.
Mehr Infos
Zum neuen Aufstiegs-BAföG hatte sich der DIHK bereits im August 2019 positioniert:
DIHK-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (PDF, 118 KB).
Was sich mit der Novelle im Detail am AFBG geändert hat, hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) auf drei Seiten zusammengefasst:
Handout des BMBF zum Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz nach dem 1. August 2020 (PDF, 641 KB)
Umfassende Infos zur Förderung gibt es auch unter www.aufstiegs-bafoeg.de