Nach § 50b Absatz 1 des BBiG sind künftig die Industrie- und Handelskammern (IHKs) für die Organisation und Durchführung von beruflichen Feststellungsverfahren ("Validierung") in Berufen aus Industrie, Handel und Dienstleistungen zuständig.
Im Zuge einer solchen Validierung können Menschen, die über langjähriger Berufserfahrung, nicht aber über einen verbrieften Abschluss verfügen, ihre in der Praxis erworbenen Kompetenzen mit den Anforderungen des geltenden Berufsbildungssystems vergleichen und bewerten lassen.
Ab 2025 haben sie einen Anspruch auf ein solches Feststellungsverfahren bei der IHK. Damit sollen auch flächendeckend und bundesweit Standards und damit eine Vergleichbarkeit der Validierungen in diesen Berufen erreicht werden.
Wenn auf diesem Wege berufliche Handlungsfähigkeit dokumentiert wird, die unabhängig von einer formalen Berufsausbildung erworben wurde, aber einer Berufsausbildung vergleichbar ist, hilft das auch den Betrieben: Sie können dann das Wissen und Können von Menschen ohne Berufsabschluss besser einschätzen und diese entsprechend ihrer Fähigkeiten im Arbeitsleben einsetzen. Gleichzeitig hilft die Validierung dabei, den Weiterbildungsbedarf von angelernten Beschäftigen zu erkennen und sie passgenau weiter zu qualifizieren. Für Betriebe kann sie somit zu einem weiteren wichtigen Baustein in einer Gesamtstrategie zur Fachkräftesicherung und Mitarbeiterbindung werden.