Das Konzept der "Ausbildung auf Probe" wird immer attraktiver: Seit April 2024 haben sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Einstiegsqualifizierung (EQ) weiter verbessert. Ein Überblick.
Viel Neues von der Einstiegsqualifizierung
Langzeitpraktikanten und Betriebe profitieren von gesetzlichen AnpassungenAzubis verzweifelt gesucht! Angesichts der großen Schwierigkeiten, ihren Fachkräftenachwuchs zu sichern, wächst in den Unternehmen das Interesse an Instrumenten der betrieblichen Berufsvorbereitung.
Übergangsquoten von über 60 Prozent
Dabei hat sich die Einstiegsqualifizierung als besonders erfolgreiches Förderangebot für junge Menschen am Übergang zwischen Schule und Beruf erwiesen. Gerade in Verbindung mit den Unterstützungsmöglichkeiten der Assistierten Ausbildung oder Berufssprachkursen ermöglicht dieses Langzeitpraktikum auch dann eine gezielte Vorbereitung auf die Ausbildung, wenn Lern- oder Sprachdefizite bestehen. So tragen EQs zur beruflichen Integration junger Menschen und damit zur Fachkräftesicherung bei. Die Übergangsquote in eine betriebliche Berufsausbildung ist mit mehr als 60 Prozent besonders hoch.
Und so funktioniert es: Während eines Praktikums von vier bis zwölf Monaten erwerben die Teilnehmenden erste berufliche Grundlagen, die sich an den Anforderungen der Ausbildungsberufe orientieren. Dabei können sie ihr Können und ihre Motivation unter Beweis stellen. Die Betriebe erhalten so einen praxisnahen Eindruck von ihren potenziellen Auszubildenden und können diese idealerweise bereits an eine anschließende Berufsausbildung heranführen. In manchen Fällen lässt sich die EQ auf die Ausbildungsdauer anrechnen. Eine Win-win-Situation also, zumal die Bundesagentur für Arbeit die Praktikumsvergütung und Beiträge zur Sozialversicherung bezuschusst.
Neuregelungen im April, Juni und August
Noch attraktiver wird das Instrument durch die gesetzlichen Anpassungen, die am 1. April 2024 mit dem Aus- und Weiterbildungsgesetz bei der EQ in Kraft getreten sind:
- Die Mindestdauer wurde von sechs auf vier Monate verkürzt.
- Teilzeitregelungen wurden erleichtert.
- Künftig ist auch dann eine Förderung möglich, wenn zuvor ein Ausbildungsverhältnis in diesem Betrieb vorzeitig gelöst wurde.
- EQs stehen jetzt auch jungen Menschen mit Behinderungen offen und werden gefördert, wenn sie auf eine Ausbildung nach § 66 Berufsbildungsgesetz oder § 42r Handwerksordnung vorbereiten.
Weitere Verbesserungen brachten im 1. Juni 2024 verschiedene Rechtsverordnungen:
- Die bisherige Altersbeschränkung auf unter 25-Jährige wurde aufgehoben.
- Wenn die EQ-Teilnehmende Berufssprachkurse besuchen, kann der betriebliche Anteil auf 50 Prozent sinken.
- Für die Betriebe wurden die administrativen Prozesse vereinfacht – unter anderem durch eine Verbesserung der Online-Beantragung über den eService.
Nicht zuletzt beträgt seit dem 1. August 2024 der maximale Förderbetrag für eine Einstiegsqualifizierung 276 Euro (bisher 262 Euro). Zudem übernimmt die Bundesagentur für Arbeit jetzt einen Anteil von 142 Euro anstelle der bisherigen 135 Euro am pauschalierten Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Der Zuschuss wird regelmäßig angepasst.
Die jeweilige Förderhöhe und mehr Einzelheiten rund um die Einstiegsqualifizierung erfahren Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit beziehungsweise
beim telefonischen Arbeitgeber-Service der Bundesagentur: 0800 4 555520 (gebührenfrei).