Die Finanzverwaltung hat nun ein kostenfreies, staatliches Tool zur Visualisierung von E-Rechnungen freigeschaltet. Es ist unter Elster verfügbar.
Das Tool zum Sichtbar Machen von E-Rechnungen im xml-Format ist unter folgendem Link abrufbar: ELSTER. Es kann jeweils nur eine Datei hochgeladen werden. Es eignet sich daher nicht als Tool für die Visualisierung im größeren Umfang. Vielmehr soll damit der Einstieg in die E-Rechnung erleichtert werden.
Hintergrund
Betriebe in Deutschland müssen per Gesetz ab dem 1. Januar 2025 elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) empfangen können. Dabei handelt es um Rechnungen, die einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt sowie empfangen werden und die automatisierte Weiterverarbeitung ermöglichen.
Die neuen Regelungen zur E-Rechnung gehen auf das Wachstumschancengesetz zurück. Sie gelten für im Inland steuerbare Umsätze, wenn es sich bei den Beteiligten um in Deutschland ansässige Unternehmen handelt (sogenannte B2B-Umsätze im Inland). Ausnahmen bestehen für Umsätze, die unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG fallen, für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto (Gesamtbetrag) nach § 33 UStDV, Fahrausweise i.S.d. § 34 UStG sowie Kleinunternehmerrechnungen, § 34a UStDV.
Während Betriebe bereits ab dem 1. Januar 2025 den Empfang von E-Rechnungen ermöglichen müssen, enthält das Gesetz für die Ausstellung elektronischer Rechnungen Übergangsfristen: Ab 1. Januar 2028 müssen Unternehmen aller Größen und Branchen digitale Rechnungen ausstellen – vom DAX-Konzern über den Freiberufler und den Blumenladen um die Ecke bis hin zum Solo-Selbständigen. Lediglich Kleinunternehmer i.S.d. § 19 UStG sind von der Ausstellungspflicht ausgenommen. Für Betriebe, deren Gesamtumsatz im Jahr 2026 mehr als 800.000 Euro betragen hat, gilt diese Pflicht schon zum 1. Januar 2027. Erforderlich ist die E-Rechnung allerdings ausschließlich für Transaktionen zwischen Unternehmen, nicht aber zwischen Betrieben und Privatpersonen.