Der Deutsche Bundestag hat am 26. September 2024 das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in 2./3. Lesung beschlossen.
Bundestag beschließt BEG IV
Gesetz bietet richtigen Ansatz – Befreiungsschlag bleibt jedoch ausAktuellen Daten der Wirtschaftsforschungsinstitute zufolge zeichnet sich auch in diesem Jahr kein Wachstum des deutschen Bruttoinlandsproduktes ab. Zwei Jahre hintereinander ohne Wachstum – das gab es in Deutschland zuletzt während der Strukturkrise 2002/2003. Neben hohen Energiekosten und hohen Steuern sowie dem Fach- und Arbeitskräftemangel gehört die weiter zunehmende Bürokratie zu den größten Belastungen und stärksten Investitionshemmnissen für die deutschen Unternehmen.
Der Abbau von Bürokratie ist ein zentraler Hebel, um die Betriebe zu entlasten und den Standort konkurrenzfähiger zu machen. Das BEG IV verfolgt hierbei einen grundsätzlich richtigen Ansatz, denn viele Unternehmen profitieren von den beschlossenen Maßnahmen. Gleichzeitig bleibt das BEG IV hinter den Hoffnungen der Unternehmen nach einem spürbaren Bürokratieabbau zurück. Nicht zuletzt, da weiterhin neue Belastungen auf die Unternehmen zukommen.
Daher hat die DIHK am 27. September 2024 auf ihrer Konferenz mit über 200 teilnehmenden Gästen aus Wirtschaft und Politik gefordert, "endlich Ernst zu machen" mit dem Bürokratieabbau.
Inhalte des BEG IV
Mit dem BEG IV erleichtert der Gesetzgeber die alltägliche Arbeit von Unternehmen. Unter anderem beinhaltet das Gesetz folgende Maßnahmen:
- Die Aufbewahrungsfristen für steuerliche Buchungsbelege werden von zehn auf acht Jahre verkürzt.
- Den Hotelmeldeschein schafft der Bundestag zumindest für deutsche Staatsbürger ab.
- Das Nachweisgesetz hat der Bundestag so angepasst, dass die "wesentlichen Vertragsbedingungen" wie Gehalt, Urlaub oder Kündigungsfristen jetzt auch in Textform nachgewiesen werden können. Das gilt auch für Arbeitsverträge, die mit Erreichen des Renteneintrittsalters des Mitarbeitenden enden und daher als "befristet" gelten (Altersgrenzenregelung) und im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung.
- Mit den Beschlüssen des BEG IV können Arbeitgeber Arbeitszeugnisse künftig auch elektronisch ausstellen.
- In über 25 Gesetzen werden Schriftformerfordernisse abgebaut.
- Aushangpflichten im Arbeitszeitgesetz und im Jugendarbeitsschutzgesetz können künftig auch digital erfüllt werden.
- Mit dem BEG IV können Verwaltungsvorschriften geschaffen werden, die die artenschutzrechtliche Prüfung zu bestimmten Bauvorhaben an Eisenbahnbetriebsanlagen, wie Erneuerungs- oder Elektrifizierungsmaßnahmen, bundesweit vereinheitlichen. Die angestrebten Standardisierungen zielen auf die im Schienenbereich besonders relevanten geschützten Arten ab.
- Der Bundestag ermöglicht eine kürzere Äußerungsfrist bei erneuter Öffentlichkeitsbeteiligung in Zulassungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung.
- Es soll eine zentrale Vollmachtsdatenbank für Steuerberatende für Vollmachten im Bereich der sozialen Sicherung eingerichtet werden.
- Es gibt zudem Fortschritte bei der Digitalisierung der Finanzverwaltung. Künftig werden Steuerbescheide auch digital bereitgestellt, wenn sie digital eingereicht werden.
Entschließungsantrag zum BEG IV
Im Rahmen der Verabschiedung des BEG IV hat der Deutsche Bundestag auch einen Entschließungsantrag angenommen. Dieser enthält weiterführende Maßnahmen, die die Bundesregierung umsetzen soll, um den Bürokratieabbau nachhaltig voranzutreiben. Insbesondere wird darin gefordert, dass zukünftig regelmäßig überprüft wird, ob die vorgenommenen Entlastungen tatsächlich die gewünschte Wirkung entfalten. Zudem sollen weitere Vereinfachungen in Bereichen wie der Steuerbürokratie und der Digitalisierung der Verwaltung geprüft werden. Ein besonderer Fokus liegt auf der Überprüfung der Statistikpflichten, um sicherzustellen, dass unnötige Berichtspflichten reduziert und effizientere Erhebungsmethoden eingesetzt werden.
Die DIHK begrüßt diesen Entschließungsantrag, da eine Umsetzung dieser Maßnahmen einen weiteren Schritt zur Entlastung der Unternehmen bedeuten und die Wettbewerbsfähigkeit weiter stärken würde.
Die für den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens erforderliche Zustimmung hat der Bundesrat am 18. Oktober 2024 erteilt.