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Bundesregierung legt Abrechnung der Schuldenbremse für 2023 vor

Tilgungspläne zu den Sondervermögen wurden angepasst
Schuldenbremse

© XtockImages / iStock / Getty Images Plus

Im Jahr 2023 machten insbesondere die Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds ein Aussetzen der Schuldenbremse erforderlich. In der Endabrechnung belief sich die Nettokreditaufnahme mit Berücksichtigung der finanziellen Transaktionen und der Konjunkturkomponente auf 50,6 Milliarden Euro.

Der Parlamentsbeschluss zum erneuten Aussetzen der Schuldenbremse – das vierte Mal in Folge – erfolgte im Dezember 2023 zusammen mit einem Nachtragshaushalt. Mit dem Nachtragshaushalt wurde im Wesentlichen die Kreditfinanzierung der Energiepreishilfen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds Energie (WSF-Energie) auf eine andere rechtliche Basis gestellt.

Auswirkungen des Urteils zum Nachtragshaushaltsgesetz 2021

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte zuvor mit seinem Urteil vom 15. November 2023 das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für nichtig erklärt. Das BVerfG entschied unter anderem, dass die Haushaltsgrundsätze der Jährlichkeit und Jährigkeit grundsätzlich auch für Sondervermögen gelten. Zudem bedürfe es eines engen Veranlassungszusammenhangs für Notlagenkredite. Diese stehen insoweit lediglich für Notlagenjahre zur Verfügung und verfallen anschließend. Das Urteil betraf eine Reihe von Sondervermögen, wie den Klima- und Transformationsfonds (KTF), den WSF-Energie, das Sondervermögen Aufbauhilfe Ahrtal 2021, das Sondervermögen Digitale Infrastruktur und das Sondervermögen Ganztagsbetreuung.

Nettokreditaufnahme fällt um 38 Milliarden Euro höher aus, als die Schuldenbremse zulässt

Die tatsächliche Nettokreditaufnahme (NKA) des Bundes im Sinne der Schuldenbremse betrug 2023 rund 68,7 Milliarden Euro. Davon entfielen 27,2 Milliarden Euro auf den Kernhaushalt und 41,5 Milliarden Euro auf den WSF-Energie. Abzüglich des Saldos der finanziellen Transaktionen von 7,7 Milliarden Euro und der Konjunkturkomponente von 10,5 Milliarden Euro ergibt sich damit eine strukturelle Nettokreditaufnahme des Bundes von 50,6 Milliarden Euro (1,4 Prozent des Bruttoinlandprodukts). Letztere wurde auf Basis der Veröffentlichung des Statistischen Bundesamts vom 27. August 2024 an die tatsächliche wirtschaftliche Entwicklung angepasst. Damit wurde die Obergrenze für die strukturelle Nettokreditaufnahme um rund 38 Milliarden Euro überschritten.

Durch den Beschluss des Nachtragshaushaltes in Bezug auf die Finanzierung des WSF-Energie und des Sondervermögens Aufbauhilfe Ahrtal ergeben sich ein Tilgungsbetrag von 44,0 Millionen Euro pro Jahr für den Zeitraum 2028 bis 2058 für das Sondervermögen Aufbauhilfe und eine Tilgungsleistung für den WSF-Energie in Höhe von rund 1,3 Milliarden Euro pro Jahr für den Zeitraum 2031 bis 2061.

Kontakt

Portätbild Kathrin Andrae
Dr. Kathrin Andrae Referatsleiterin Öffentliche Finanzen