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Bundesregierung einigt sich auf Eckpunkte zum Bundeshaushalt 2025

Nachtragshaushalt für 2024 geplant

© Creativ Studio Heinemann/Westend61/Getty Images

Der Bundeshaushalt 2025 wird ähnlich hoch wie der laufende von 2024 ausfallen. Die Neuverschuldung soll sich innerhalb der Schuldenbremse bewegen. Zusätzliches Wachstum erhofft sich die Bundesregierung durch eine Wachstumsinitiative.

Das avisierte Haushaltsvolumen für 2025 soll 481 Milliarden Euro betragen (2024 bislang: 477 Milliarden Euro). Von einem Sparhaushalt ist jetzt nicht mehr die Rede. An Investitionen des Bundes sind im Kernhaushalt für das kommende Jahr 57 Milliarden Euro vorgesehen (2024: 53 Milliarden Euro). Nach Informationen der Bundesregierung soll der Klima- und Transformationsfonds in 2025 ein Volumen von 34 Milliarden Euro für Investitionen und Förderungen in die Transformation haben (2024: 49 Milliarden Euro). Die Neuverschuldung 2025 bewegt sich im Rahmen der gesetzlichen Grenzen der Schuldenbremse.

Nachtragshaushalt 2024

Gleichzeitig hat die Bundesregierung angekündigt, einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2024 einzubringen. Er soll ein Volumen von ca. 11 Milliarden Euro aufweisen. Als Gründe werden unter anderem geringere Steuereinnahmen und höhere Ausgaben für die EEG-Umlage aufgrund der niedrigeren Strompreise angeführt. Finanziert werden soll dieser Nachtragshaushalt über Neuverschuldung. Dazu wird die maximale Verschuldungsmöglichkeit innerhalb der Schuldenbremse mit den aktuellen Konjunkturdaten neu berechnet. Da sich die Konjunktur seit Verabschiedung aktuellen Haushalt im Februar 2024 schlechter entwickelt hat, fällt auch der zulässige Neuverschuldungsspielraum nun höher aus.

Zwei Aussagen im Haushaltsentwurf haben eher langfristige Wirkungen auf die Haushaltsplanungen: Ab 2028 sollen die Verteidigungsausgaben in Höhe von dann 80 Milliarden Euro pro Jahr (2 Prozent-Ziel der NATO) aus dem regulären Haushalt finanziert werden. Zudem sollen die Ausgaben für den Wohnungsbau und die Städtebauförderung bis 2028 20 Milliarden Euro betragen.

Haushaltseinigung begleitet von Wachstumsinitiative

Die Wachstumsinitiative ist ein Bündel von Maßnahmen in unterschiedlichen Bereichen wie in der Steuerpolitik, beim Bürokratieabbau, in der Energiepolitik, in der Unternehmensfinanzierung und bei der Gewinnung von Fachkräften. Eine Bewertung der Wachstumsinitiative aus Sicht der DIHK veröffentlichen wir noch in dieser Woche.


Kontakt

Portätbild Kathrin Andrae
Dr. Kathrin Andrae Referatsleiterin Öffentliche Finanzen