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Am 24. Juli hat die Bundesregierung den Entwurf eines Steuerfortentwicklungsgesetzes beschlossen. Der bisherige Kabinettentwurf des zweiten Jahressteuergesetzes 2024 ist in diesen Entwurf aufgegangen.
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Am 24. Juli hat die Bundesregierung den Entwurf eines Steuerfortentwicklungsgesetzes beschlossen. Der bisherige Kabinettentwurf des zweiten Jahressteuergesetzes 2024 ist in diesen Entwurf aufgegangen.
Die Steuermindereinnahmen der vorgeschlagenen Gesetzesänderungen sollen knapp 21 Milliarden Euro jährlich betragen, wovon allein auf die Erhöhung (20 Prozent auf 25 Prozent ) und Verlängerung (bis 2028) der degressiven Abschreibung knapp 7 Milliarden Euro entfallen. Die Poolabschreibung soll zukünftig für Anschaffungskosten von 800 Euro bis 5.000 Euro gelten und lediglich drei statt fünf Jahre betragen. Für die Poolabschreibung und auch für die GWG-Abschreibung soll die gesonderte Aufzeichnungspflicht entfallen. Ebenfalls enthalten ist die Anhebung der maximalen Bemessungsgrenze bei der Forschungszulage von 10 Millionen auf 12 Millionen Euro.
Diese Maßnahmen bewertet die DIHK positiv, wenngleich unseres Erachtens auch eine Anhebung der GWG-Grenze ein wichtiger Impuls für mehr Investitionen und ein deutlicher Abbau von Bürokratie gewesen wäre. Positiv ist auch die Anhebung der Tarifeckwerte der Einkommensteuer an die erwartete Inflation für die Jahre 2025 und 2026. Denn dadurch werden auch die vielen Personenunternehmen in Deutschland entlastet, für die die Einkommensteuer wegen der weitestgehenden Anrechnung der Gewerbesteuer hierauf die eigentliche Unternehmensteuer ist.
Erneut aufgenommen wurde die Mitteilungspflicht innerstaatlicher Steuergestaltungen, die bereits im Regierungsentwurf des Wachstumschancengesetz vom 30. August 2023 enthalten war, jedoch im parlamentarischen Verfahren herausgenommen wurde. Diese Pflicht würde mit einem deutlichen Aufbau von Steuerbürokratie verbunden sein und wird deshalb von den Unternehmen abgelehnt. Diese Maßnahme passt nicht zu den zahlreichen aktuellen Initiativen der Bundesregierung, Bürokratie abzubauen und damit Unternehmen und Verwaltungen zu entlasten.
Geplant ist, dass der Deutsche Bundestag nach erster Lesung am 26. September den Gesetzentwurf in den Finanzausschuss überweisen wird, der voraussichtlich am 7. Oktober eine öffentliche Anhörung durchführen wird. Der Gesetzesbeschluss in 2./3. Lesung ist für den 18. Oktober vorgesehen, so dass die Zustimmung des Bundesrates am 22. November 2024 erfolgen könnte.