Allerdings sind auch Änderungen bei der Umsatzsteuer vorgesehen, die viele Unternehmen betreffen werden (sog. Ist-Versteuerer)
Bundesfinanzministerium legt Entwurf für Jahressteuergesetz 2024 vor
Referentenentwurf beinhaltet vor allem Anpassungen des Steuerrechts im DetailDer Gesetzentwurf beinhaltet im Wesentlichen:
- Umsetzung von BVerfG-Entscheidungen zum Übergang vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren (§§ 34 und 36 KStG)
- Umsetzung der BVerfG-Entscheidung zur Übertragung von Wirtschaftsgütern bei beteiligungsidentischen Personengesellschaften (§ 6 Abs. 5 Nr. 4 EStG-E)
- Gesetzliche Verstetigung der 150-Euro-Vereinfachungsregelung für Bonusleistungen für gesundheitsbewusstes Verhalten (§ 10 EStG)
- Pauschalbesteuerung von Mobilitätsbudgets (§ 40 EStG)
- Verlängerung der Abwicklungsfrist für Investmentfonds von fünf auf zehn Jahre
- Konzernklausel bei der aufgeschobenen Besteuerung der geldwerten Vorteile aus Vermögensbeteiligungen (§ 19a EStG)
- Änderungen im Umwandlungssteuergesetz
- Zulassung der unmittelbaren Weitergabe steuerlicher Daten von den Bewilligungsbehörden an Ermittlungsbehörden (§ 31a AO)
- Unionsrechtskonforme Anpassung des § 10 Absatz 6 und der §§ 13d und 28 Absatz 3 ErbStG
- Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen (§ 4 Nummer 21 UStG)
- Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG): Anpassung an Unionsrecht und Erhöhung der Grenze auf 25.000/100.000 Euro
- Verschiebung des Vorsteuerabzugs bei Rechnungen von Ist-Versteuerern auf den Zahlungszeitpunkt (Art. 22 Nrn. 7 und 9 des Gesetzentwurfes).
Wir werden versuchen - trotz der sehr kurzen Frist - die Belange der Unternehmen angemessen an das Bundesfinanzministerium zu adressieren.