Am 16. Juli 2024 hat die DIHK die geplanten Änderungen in der Außenhandelsstatistik kommentiert, mit denen Tausende Unternehmen ab 2025 insgesamt um jährlich mehr als 11 Millionen Euro von Statistikpflichten entlastet werden sollen.
Bürokratieabbau in der Außenhandelsstatistik
DIHK bezieht Stellung zu einem Referentenentwurf des BMWKLaut Belastungsbarometer des Statistischen Bundesamtes betrug die Belastung der Wirtschaft durch statistische Meldepflichten im Jahr 2023 insgesamt 324 Millionen Euro (Vorjahreswert: 285 Millionen Euro). Vergleicht man diese Zahl mit der gesamten jährlichen Bürokratiebelastung der Wirtschaft in Höhe von 65 Milliarden Euro (Jahresbericht 2023 des Nationalen Normenkontrollrats), dann scheint die Belastung durch die Meldepflichten eher gering auszufallen. Doch für viele Unternehmerinnen und Unternehmer, speziell aus kleinen und mittelständischen Betrieben, ist die amtliche Statistik eine der größten Bürokratiebelastungen im Alltag.
Die Belastung durch die Statistikpflichten entsteht nicht nur aus der Häufigkeit der Meldungen, sondern auch durch die Vielzahl an zu bedienenden Statistiken. Daher begrüßen die IHKs und die Unternehmen grundsätzlich die Änderungen der Außenhandelsstatistik, denn mit dem Referentenentwurf über ein "Gesetz zur Änderung des Außenhandelsstatistikgesetzes und weiterer statistischer Gesetze" und dem Referentenentwurf über eine "Verordnung zur Änderung der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung" sollen nach ersten Prognosen mehr als 30.000 Unternehmen jedes Jahr um Bürokratiekosten von mehr als 11 Millionen Euro entlastet werden.
Bürokratieabbau in der Intrahandelsstatistik durch Meldeschwellenanhebung
Der Bürokratieabbau ist möglich durch eine verstärkte europäische Zusammenarbeit der Behörden, die im Sinne des "Once-only"-Prinzips Daten untereinander austauschen. Seit Januar 2022 steht eine neue Datenquelle für die Statistik der innereuropäischen Importe zur Verfügung, denn die Statistikämter der europäischen Mitgliedsstaaten tauschen seitdem Mikrodaten über innereuropäische Exporte untereinander aus. Die Verwendung dieser Mikrodaten für die Zuschätzung der Importe nicht-meldepflichtiger Unternehmen soll erlauben, die Wertgrenzen für die Meldepflicht anzuheben – und zwar ohne Auswirkung auf die Genauigkeit der Statistik.
Laut dem Referentenentwurf zur Außenhandelsstatistikdurchführungsverordnung geht das Statistische Bundesamt davon aus, "dass die Meldeschwelle im Eingang von 800.000 Euro auf drei Millionen Euro und die Schwelle in der Versendung von 500.000 Euro auf eine Million Euro angehoben" werden, wodurch die dann nicht mehr meldepflichtigen Unternehmen von der Erfüllung entlastet werden.
Flexible Anhebung der Schwellenwerte so schnell wie möglich nutzen
Mit den Referentenentwürfen wird zudem die rechtliche Grundlage geschaffen, mit der das Statistische Bundesamt die Meldeschwellen in der Intrahandelsstatistik bei besserer Datenqualität des Mikrodatenaustauschs flexibel anheben kann. Das bedeutet, dass das Statistische Bundesamt künftig die Meldeschwellen dynamisch anheben kann, ohne dass eine weitere Änderung der Rechtsgrundlage notwendig wäre. So könnten zukünftig noch mehr Unternehmen von der Meldepflicht in der Intrahandelsstatistik entlastet werden.
Die weiterhin meldepflichtigen Unternehmen betonen, dass der europäische Austausch von Mikrodaten zwischen den Behörden noch breiter verwendet werden sollte. Wenn bisherige Bedenken über die Datenqualität beseitigt und eine hohe Aussagekraft des europäischen Mikrodatenaustauschs gewährleistet ist, sprechen sich diese Unternehmen für eine reine Nutzung des Mikrodatenaustauschs aus.
Statistische Meldepflicht auf digitale und automatisierte Meldung ausrichten
Die Entlastungen der Wirtschaft von der Meldepflicht in der Intrahandelsstatistik sind ein wichtiger Schritt für die Unternehmen. Um die Belastungen, die die amtliche Statistik insgesamt in den Betrieben verursacht, spürbar zu senken, ist jedoch eine vollständige Ausrichtung aller Statistiken auf Digitalisierung und Automatisierung erforderlich. Hierfür sind zunächst alle Statistikpflichten auf Digitalisierungshürden zu prüfen – beispielsweise im Rahmen eines Praxis-Checks.
Sofern Digitalisierungshürden identifiziert werden, sollten alle Statistikgesetze auf die Nutzung des "e-STATISTIK.core"-Meldeverfahrens optimiert werden. Je mehr Statistiken vollständig über dieses automatisierte Verfahren ausgerichtet sind, desto höher sind die Effizienzgewinne durch dann anzuschaffende Softwaremodule. Dadurch sinken der einmalige und der laufende Erfüllungsaufwand, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen. Durch die automatisierte Meldung beziehungsweise Nutzung von "eSTATISTIK.core" würden aber nicht nur die Unternehmen merklich entlastet, auch die Statistikbehörden profitieren, indem sie die benötigten Daten schneller und mit einer geringeren Fehlerquote erhalten.
Als Referenz kann die Reform der Verdienststatistik herangezogen werden, die auf das automatisierte "eSTATISTIK.core"-Meldeverfahren ausgerichtet wurde. Vier von fünf Unternehmen geben an, dass sich der Zeitaufwand zur Erfüllung dieser Statistikmeldung auf nur wenige Minuten verkürzt hat – und dies, obwohl sich der Befragungsrhythmus von einer quartalsweisen auf eine monatliche Meldung erhöht hat.
Die Stellungnahme der DIHK steht unter diesem Link zum Download zur Verfügung.