Für die Einhaltung der verbindlichen Reduktionszielemüssen die EU-Mitgliedstaaten bis 2030 die Lebensmittelverschwendung im Vergleich zu den Durchschnittswerten von 2021 bis 2023 senken:
- Lebensmittelproduktion und -verarbeitung: Reduktion um 10 Prozent.
- Einzelhandel, Gastronomie und Haushalte: Reduktion um 30 Prozent pro Kopf.
Die Vereinbarung sieht außerdem die freiwillige Spende nicht verkaufter, für den menschlichen Verzehr unbedenklicher Lebensmittel als wichtigen Aspekt zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung vor.
Neue Vorschriften sollen zur Reduzierung von Textilabfällen beitragen. Jährlich fallen in der EU etwa 12,6 Millionen Tonnen Textilabfall an. Um diesem Problem entgegenzuwirken, führt die EU folgende Maßnahmen ein:
- Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR): Unternehmen werden verpflichtet, sich an den Kosten für die Sammlung, Sortierung und das Recycling von Textilabfällen zu beteiligen. Die Höhe der Kosten für Unternehmen wird davon abhängen, wie zirkulär und nachhaltig das Design ihres Produkts ist. Die neuen Regeln erfordern daher eine transparentere Lieferkette.
- Bekämpfung der Ultrafast Fashion: Besonders Unternehmen, die auf schnelle Modezyklen setzen, werden durch höhere Abgaben belastet. Die Mitgliedstaaten können die von den Herstellern gezahlten Gebühren entsprechend der Nutzungsdauer von Textilprodukten und ihrer Haltbarkeit anpassen. Dies soll Anreize schaffen, langlebigere und umweltfreundlichere Materialien zu verwenden.
Kleinstunternehmen haben nach der Einführung der Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung ein weiteres Jahr Zeit, diesen Verpflichtungen nachzukommen (insgesamt 3,5 Jahre nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften).
Die Einigung muss nun noch formell vom Europäischen Parlament und vom Rat bestätigt werden. Nach der Verabschiedung haben die Mitgliedstaaten 20 Monate Zeit, die neuen Regelungen in nationales Recht umzusetzen.