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SPRIND-Freiheitsgesetz durch Bundeskabinett

Am 26. Juli 2023 hat das Bundeskabinett den Entwurf zum SPRIND-Freiheitsgesetz verabschiedet.
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© ipopba / iStock / Getty Images Plus

Im Jahr 2019 ist die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) gegründet worden. Ziel der SPRIND ist es, Forschungsideen zu fördern, die das Potenzial haben, sich zu Innovationen mit disruptivem Potenzial zu entwickeln. Um die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen der SPRIND zu verbessern und das volle Potenzial der Agentur auszunutzen, hat das BMBF das SPRIND-Freiheitsgesetz erarbeitet. Die Absicht besteht darin, der SPRIND mehr finanzielle Flexibilität zu gewähren, die Eigenständigkeit der Agentur zu erhöhen und auf diese Weise mehr Sprunginnovationen zum Erfolg zu verhelfen.

Insbesondere drei Anpassungen aus dem SPRIND-Freiheitsgesetz sind hervorzuheben:

1. Beleihung: Der SPRIND soll durch die Beleihung mehr Selbstständigkeit zugeschrieben werden. Entsprechend soll es weniger Abstimmungsprozesse mit den Ministerien geben

2. Selbstbewirtschaftungsmittel: Der SPRIND soll eine flexiblere Wirtschaftsführung zugesprochen werden

3. Ausnahmen vom Besserstellungsverbot: Der SPRIND soll erleichtert werden, qualifiziertes Personal zu gewinnen

Außerdem soll der SPRIND ermöglicht werden, privatrechtliche Finanzierungsinstrumente zu nutzen und Unternehmensbeteiligungen einzugehen.

Die Pressemitteilung des BMBF finden Sie hier.

Der Entwurf steht hier zum Download zur Verfügung.