Die Interessen der deutschen Wirtschaft bei Politik und Verwaltung auf Bundesebene zu vertreten - das ist die Aufgabe des DIHK. Unabdingbar dafür sind natürlich Rückmeldungen der Unternehmen. Hier haben Sie Gelegenheit, Ihr Feedback zu aktuellen wirtschaftspolitischen Themen zu geben. Ihre Meinung, Ihre konstruktive Kritik und Ihre Anregungen sind sehr willkommen.
Meinungsvielfalt der gewerblichen Wirtschaft
Geben Sie uns Ihr Feedback!Die Interessen der deutschen Wirtschaft gegenüber Politik und Verwaltung auf Bundesebene zu vertreten – das ist die Aufgabe der DIHK. Unabdingbar dafür sind natürlich Rückmeldungen der Unternehmen. Hier haben Sie Gelegenheit, Ihr Feedback zu aktuellen wirtschaftspolitischen Themen zu geben. Ihre Meinung, Ihre konstruktive Kritik und Ihre Anregungen sind sehr willkommen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DIHK in Berlin und Brüssel richten ihre Aufmerksamkeit auf wirtschaftspolitische Vorhaben auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Schließlich fragen Politik und Verwaltung die Anforderungen der gewerblichen Wirtschaft regelmäßig bei der DIHK ab, um sie bei ihren Erwägungen im Gesetzgebungsprozess berücksichtigen zu können. Daher sind die Einschätzungen der Unternehmen von großer Bedeutung. Die Industrie- und Handelskammern stehen im Kontakt mit ihren Mitgliedsunternehmen, informieren sie über neueste wirtschaftspolitische Entwicklungen und bündeln die entsprechenden Reaktionen der gewerblichen Wirtschaft. Diese fließen dann über die DIHK in bundespolitische und europäische Gesetzgebungsverfahren ein.
Ohne Rückmeldung der Unternehmen keine Politikberatung
Ermittlung und Wahrnehmung des Gesamtinteresses funktionieren also nicht ohne die Beteiligung der Unternehmen. Besonders wichtig sind dabei konkrete Beispiele aus der betrieblichen Praxis, die zeigen, wie sich neue Regelungen auf die Betriebe auswirken. Je mehr Unterstützung und inhaltliches Feedback die IHKs und die DIHK hier von den Unternehmen bekommen, desto fundierter kann die DIHK ihrer Aufgabe gerecht werden, Regierung und Gesetzgeber zu beraten. Sie tut dies insbesondere auf Basis der Entscheidungen ihrer Gremien sowie von Stellungnahmen und Rückmeldungen aus IHKs und Unternehmen.
Je nach Branche, Region oder Unternehmensgröße können Betriebe ganz unterschiedlich von gesetzgeberischen Vorhaben betroffen sein. Entsprechend unterschiedlich können die Rückmeldungen der Unternehmen ausfallen. Dieses Meinungsspektrum abgewogen darzustellen und den politischen Entscheidern zu vermitteln, ist die Kernaufgabe der DIHK in Berlin und Brüssel.
Klage- und Beschwerderecht für gesetzliche IHK-Mitglieder
Die DIHK steht Ihnen gern für Erläuterungen ihrer Standpunkte sowie deren Entstehung zur Verfügung. Wir sind offen für Anregungen und Kritik, um unsere Arbeit zu verbessern. Wenden Sie sich dazu bitte direkt an unsere Ansprechpartner in den Fachbereichen der DIHK oder gerne auch an den Bereich Kommunikation.
Als gesetzliches Mitglied einer IHK können Sie überdies gemäß §11a Abs. 3 IHKG und der Beschwerdesatzung (PDF, 116 KB) der DIHK eine formelle Beschwerde einreichen, wenn Sie den Eindruck haben, eine Äußerung sei mit dem Kompetenzrahmen nach dem IHK-Gesetz – geregelt in § 10 a Absatz 1 und § 1 Abs. 1 IHK-Gesetz – nicht zu vereinbaren. Gleichermaßen steht Ihnen der Klageweg vor dem Verwaltungsgericht offen.
Beschwerdeverfahren bei der DIHK
Für die Erhebung einer Beschwerde nach § 11 a Abs. 3 IHKG gilt die „Satzung der DIHK über die Einrichtung eines Rates für Integrität und Schlichtung und zur Regelung eines Beschwerdeverfahrens (Beschwerdesatzung)“ der DIHK.
Unter Teil 2, § 7 bis § 10 dieser Satzung ist das Beschwerdeverfahren geregelt. Sollte die Beschwerde zulässig und nicht offensichtlich unbegründet sein, so ist das Ziel des Verfahrens, die Möglichkeit einer Verständigung zwischen den Verfahrensbeteiligten zu erörtern. Kommt eine solche Verständigung nicht zu Stande, entscheidet der Rat für Integrität und Schlichtung als Beschwerdeausschuss über die Beschwerde. Seine Mitglieder wurden im März 2023 durch das Präsidium der DIHK berufen.
Die Voraussetzungen zur Durchführung eines solchen Verfahrens entnehmen Sie bitte der Satzung, insbesondere § 7 und § 8.
Hinweise und Hilfestellung zum Beschwerdeverfahren
Sollten Sie ein Beschwerdeverfahren anstreben, bitte wir Sie, Ihren schriftlichen Antrag der Beschwerde an die Deutsche Industrie- und Handelskammer, Breite Straße 29, 10178 Berlin, oder direkt elektronisch an beschwerdeverfahren@dihk.de zu richten.
Um eine schnelle Prüfung zu ermöglichen, benötigt die DIHK – wie in der Satzung vermerkt – zwingend folgende Angaben zu Ihnen und Ihrem Unternehmen, ohne die eine Prüfung nicht durchgeführt werden kann:
- Name des Unternehmens
- Adresse/Kontaktdaten des Unternehmens
- Nachweis der Kammerzugehörigkeit des Unternehmens
- Angaben zu Ihnen als Antragsstellende Person: Anrede, Name, Vorname, Funktion im Unternehmen, (dienstliche) E-Mail-Adresse und Telefonnummer, um bei eventuellen Nachfragen mit Ihnen Kontakt aufnehmen zu können.
Darüber hinaus bitten wir Sie hinsichtlich der beanstandeten Aussage oder Handlung um folgende Mitteilung:
- Geben Sie in Ihrem Antrag bitte die von Ihnen beanstandete Aussage oder Handlung konkret an.
- Erläutern Sie bitte, warum diese aus Ihrer Sicht gegen die Regelungen des IHKG verstößt.
- Bitte verweisen Sie auch auf die Fundstelle der Aussage oder Handlung bspw. in den Medien. Gerne können Sie auch einen Screenshot, PDF et cetera beilegen oder einen Link anfügen.
Nach der Beschwerdesatzung sind Sie, beziehungsweise Ihr Mitgliedsunternehmen, sowie die DIHK Verfahrensbeteiligte.
Sollte Ihr Anliegen nicht Aussagen von Vertreterinnen und Vertretern der DIHK betreffen, sondern sich auf Äußerungen Ihrer IHK oder einer IHK-Landesarbeitsgemeinschaft beziehen, so wenden Sie sich bitte direkt an diese. Die entsprechenden Kontaktdaten erfahren Sie über den IHK-Finder.