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Öffentliche Konsultation zum Beschränkungsvorschlag von PFAS

Empfehlung zur Beteiligung von betroffenen Unternehmen
PFAS

© spawns / Getty Images / iStockphoto

Am 13. Januar haben deutsche Behörden in Zusammenarbeit mit Kollegen aus den Niederlanden, Dänemark, Norwegen und Schweden einen Beschränkungsvorschlag für Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht. Vom 22. März bis zum 25. September lädt die ECHA dazu ein, weiterführende Informationen zur Herstellung, dem Inverkehrbringen und der Verwendung von PFAS einzureichen.

PFAS sind eine große Stoffgruppe von ca. 10.000 verschiedenen künstlich hergestellten chemischen Verbindungen. Diese zeichnen sich besonders durch ihre hohe thermische sowie chemische Stabilität und Langlebigkeit (Persistenz) aus. Dadurch wirken sie wasser-, fett- sowie schmutzabweisend und reagieren nicht mit anderen Chemikalien. Aufgrund dieser Eigenschaften werden sie in zahlreichen Verbraucherprodukten wie (Outdoor-)Bekleidung, Kochgeschirr (z. B. Teflon), Lebensmittelkontaktmaterialien oder Medizinprodukten verwendet. Außerdem sind PFAS ein wichtiger Bestandteil vieler Spezialanwendungen der Industrie. Sie werden beispielsweise bei der Oberflächenbehandlung von Metallen und Kunststoffen, bei der Herstellung von Halbleitern und Membranen für Brennstoffzellen oder der Wasserelektrolyse eingesetzt.

Trotz der nützlichen Eigenschaften weist diese Stoffgruppe eine hohe Umweltrelevanz auf, aufgrund dessen seitens der EU ein strengerer regulatorischen Rahmen und ein Ausstieg aus der Stoffgruppe der PFAS angestrebt wird. Daher beinhaltet der eingereichte Beschränkungsvorschlag ein generelles Verbot der Herstellung, des Inverkehrbringens (einschließlich der Einfuhr) und der Verwendung von PFAS als solches, als Bestandteil anderer Stoffe, in Gemischen und in Erzeugnissen oberhalb einer bestimmten Konzentrationsgrenze. Ausnahmeregelungen soll es lediglich für ausgewählte Verwendungen geben.

Da die Substituierung von PFAS jedoch nicht so einfach und zeitnah durchführbar ist, ist Ihre Expertise während der 6-monatigen öffentlichen Konsultation gefragt, um den Beschränkungsvorschlag durch die Einreichung von weiterführenden Informationen mit den tatsächlichen Möglichkeiten der Praxis abzugleichen, zu bewerten und ggf. Änderungen am Vorschlag zu erwirken. Die während der Konsultation eingereichten Informationen bilden nämlich die Grundlage für die Stellungnahmen der wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA, die an die Europäische Kommission weitergeleitet werden. Im finalen Schritt entscheidet die Kommission gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten über die mögliche Beschränkung von PFAS und damit der Aufnahme der Stoffgruppe in Anhang XVII REACH.

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