Die Konsultation läuft bis zum 25. April 2025. Die Kommission schreibt zur konzeptionellen Ausgestaltung, dass der neue Beihilferahmen "auf den Erfahrungen mit den Übergangsbestimmungen des Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels (…) aufgebaut wird. Nach seiner Annahme soll der Rahmen für staatliche Beihilfen zum Deal für eine saubere Industrie, der an die Stelle des Befristeten Rahmens treten wird, bis zum 31. Dezember 2030 gelten, was den Mitgliedstaaten einen längeren Planungshorizont und den Unternehmen die Planbarkeit von Investitionen und rechtliche Sicherheit bietet." Darüber hinaus sollen einige Anforderungen wie das Bietverfahren bei Investitionsbeihilfen verschlankt werden, damit die Mitgliedstaaten eingeführte Beihilferegelungen rascher anwenden können.
Thematisch umfasst der Vorschlag Maßnahmen zur schnelleren Genehmigung von Investitionen in erneuerbare Energien, die Förderung von emissionsarmen Produktionsprozessen sowie gezielte Subventionen für strategische Clean-Tech-Produkte wie Batterien, Solarmodule und Wasserstofftechnologien. Zudem sollen neue Instrumente zur Risikominderung privater Investitionen eingeführt werden, um Kapital für die grüne Transformation zu mobilisieren.
Somit stellt der vorgeschlagene Beihilferahmen CISAF eine Ergänzung zum bereits bestehenden Beihilferahmen dar, wie zum Beispiel den Beihilfeleitlinien für die Bereiche Klima, Umweltschutz und Energie (KUEBLL), die weiterhin gelten.