Der Rat für Wettbewerbsfähigkeit hat in seinen am 24. Mai 2024 gebilligten Schlussfolgerungen zum Thema "Ein Binnenmarkt zum Nutzen aller" die Notwendigkeit einer neuen horizontalen Strategie für einen modernisierten Binnenmarkt hervorgehoben, zu deren Ausarbeitung der Europäische Rat die EU-Kommission bereits im April 2024 aufgefordert hat.
Neue Horizontale Binnenmarktstrategie 2025
Öffentliche Konsultation der EU-KommissionAuch die Ergebnisse der DIHK-Umfrage zu Binnenmarkthindernissen 2024 (PDF, 2 MB) belegen, dass grundlegende Reformen des EU-Binnenmarktes geboten sind, damit sein volles Potential ausgeschöpft werden kann. Die EU-Kommission hat Anfang Januar 2025 nun ihre öffentliche Konsultation zur Binnenmarktstrategie gestartet. Der neue Vizepräsident für "Wohlstand und Industriestrategi", der Franzose Stéphane Séjourné, soll bis Juni 2025 eine Strategie für einen modernisierten und vertieften Binnenmarkt entwickeln, welcher über Waren hinaus vor allem die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen fördert.
In Bezug auf die Binnenmarkt-Governance soll die Strategie darauf abzielen, die Einhaltung der Vorschriften zu erleichtern sowie die ordnungsgemäße Umsetzung in allen Mitgliedstaaten sicherzustellen. Vier Hauptprioritäten sollen dazu dienen, diesen "Governance Rahmen" zu verbessern:
die Verhinderung von Hindernissen,
die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten,
die Digitalisierung von Prozessen und Verfahren sowie
die Durchsetzung vereinbarter Vorschriften durch Korrekturmaßnahmen.
Die neue Binnenmarktstrategie soll nach Angaben der EU-Kommission mit der Strategie zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes und zur Vereinfachung der Rechtsvorschriften verbunden werden. Zudem sehen die Sondierungsunterlagen vor, dass das Ziel der Verringerung des Verwaltungsaufwandes für Unternehmen, insbesondere für KMU, Teil von Initiativen sein wird, welche im Rahmen der Strategie angekündigt werden. Zusätzlich sollen sektorspezifische politische Initiativen die Strategie ergänzen, unter anderemdie Energieunion, die Spar- und Investitionsunion, die Union der Kompetenzen, der Aktionsplan für erschwinglichen Wohnraum sowie Maßnahmen zur Entwicklung des Binnenmarktes für Verkehrs- und Telekommunikationsdienste.
Die Frist für Rückmeldungen gegenüber der EU-Kommission endet am 31. Januar 2025.