Ziel der neuen Regelungen ist es, einen hohen Umweltschutzstandard mit praktikablen Vorgaben für Unternehmen verschiedener Größenordnungen zu vereinen. Die neuen Vorschriften werden dazu beitragen, den Umgang mit Kunststoffpellets in allen Phasen der Lieferkette zu verbessern, sowohl an Land als auch auf See.
Ein klarer Rahmen legt die Verpflichtungen für den Fall von Unfallschäden fest, insbesondere im Hinblick auf die Aufräumarbeiten. Jeder Betrieb, der mit Kunststoffgranulat umgeht, erstellt einen Maßnahmenkatalog in einem Risikomanagementplan. Diese Maßnahmen umfassen unter anderem Verpackung, Be- und Entladung, Mitarbeiterschulungen sowie die Bereitstellung der erforderlichen Ausrüstung.
Künftig müssen Unternehmen, die jährlich mehr als 1.500 Tonnen Kunststoffgranulat handhaben, eine Zertifizierung durch eine unabhängige Drittpartei vorweisen. Damit soll sichergestellt werden, dass angemessene Maßnahmen gegen den Verlust von Granulat in die Umwelt getroffen werden.
Für kleinere Unternehmen, die ebenfalls über der Schwelle von 1.500 Tonnen pro Jahr liegen, gelten hingegen vereinfachte Auflagen. Diese Betriebe erhalten die Möglichkeit, eine einmalige Zertifizierung innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten der Regelung durchzuführen
Noch niedrigere Anforderungen gelten für Unternehmen, die weniger als 1.500 Tonnen pro Jahr verarbeiten, sowie für Kleinstunternehmen (Mikrounternehmen). Sie müssen lediglich eine Selbsterklärung zur Einhaltung der Vorschriften abgeben.
Nach der vorläufigen Einigung zwischen dem Rat und dem Parlament steht nun die formelle Annahme des Gesetzestextes durch beide Institutionen aus. Sobald dies erfolgt ist, wird die Verordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt nach einer zweijährigen Übergangsfrist in Kraft. Die EU-Kommission plant zudem die Ausarbeitung technischer Leitlinien, um die Umsetzung der Vorschriften zu erleichtern und eine einheitliche Anwendung in allen Mitgliedstaaten sicherzustellen.