Mit der Entscheidung werden die Verpflichtungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive/CSRD) für Unternehmen der sogenannten zweiten und dritten Welle um zwei Jahre verschoben. Zudem wird die Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive/CSDDD) für die größten Unternehmen um ein Jahr hinausgezögert.
Der Rat der Europäischen Union hatte sich bereits auf die zeitliche Verschiebung der Anwendung der Vorschriften geeinigt. Nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments fehlt noch die formelle Genehmigung des Rates, damit die Änderungen der beiden Richtlinien ausgefertigt werden und die neuen Fristen in Kraft treten können.
Die Verschiebung ist Teil des "Omnibus I"-Pakets, das die Europäische Kommission am 26. Februar 2025 vorgelegt hat. Neben der Verlängerung der Umsetzungsfristen enthält das Paket auch einen weiteren Vorschlag für die Überarbeitung des Anwendungsbereichs und der inhaltlichen Anforderungen von CSRD und CSDDD. Die Beratungen darüber haben im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments begonnen.