Der designierte Kommissar für Demokratie, Justiz und Rechtsstaatlichkeit, der von Irland vorgeschlagene Michael McGrath, wird in seinem Mission Letter von der Kommissionspräsidentin dazu aufgefordert, eine Binnenmarktdimension in den Bericht zur Rechtsstaatlichkeit aufzunehmen, insbesondere um die Probleme von grenzüberschreitend tätigen Unternehmen, vor allem von KMU zu adressieren.
Michael McGrath, Irland
EU-Kommissar für Demokratie, Justiz und RechtsstaatlichkeitNoch muss abgewartet werden, was in der "Binnenmarktdimension" enthalten sein wird. Die DIHK hat sich in ihrer Umfrage zu Binnenmarkthindernissen 2024 erneut für Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit im Binnenmarkt als zentrale Standortfaktoren für grenzüberschreitende Investitionen ausgesprochen.
McGrath wird zudem damit beauftragt, die Arbeiten an der Einführung eines EU-weiten Rechtsstatuts zu leiten, um damit innovativen Unternehmen beim Wachsen zu helfen. Dies solle nach Angaben der Kommissionpräsidentin in der Form eines 28. Regimes erfolgen, welches Unternehmen ermöglichen solle, von einem Satz einfacherer, harmonisierter Regeln zu profitieren. Der Ruf nach einer 28. Rechtsordnung, unter anderem im Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht und einschließlich eines harmonisierten Insolvenzrechts, kann sich jedoch nicht auf empirisch belastbare Argumente stützen: Weder wird die Notwendigkeit dargestellt noch lassen sich positive Ergebnisse vorhersagen.
Im Bereich des Verbraucherschutzes wird McGrath von der Kommissionspräsidentin darum gebeten, einen aktualisierten gemeinsamen politischen Rahmen zu entwickeln und die nächste Verbraucheragenda 2025-2030 vorzulegen. Diese solle sich insbesondere mit dem Schutz vulnerabler Verbraucher befassen. Im Zuge dessen soll McGrath einen neuen Aktionsplan für Verbraucher im Binnenmarkt vorschlagen. Mit Fokus auf den Einfluss digitaler Technologien, soll zudem ein Digital Fairness Act entwickelt werden.