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Mehrwertsteuer auf bestimmte Umsätze in der EU

KMU-Webportal jetzt online
Zwei Mitarbeiter arbeiten im Warenlager

VAT Rules: Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue Vorschriften

© Europäische Kommission

Zum 1. Januar 2025 ändern sich die EU-Vorgaben der Kleinunternehmerregelung. Das heißt, sogenannte Kleinunternehmer können künftig bis zu einer gewissen Höhe die Umsatzgrenzen derjenigen EU-Mitgliedstaaten nutzen, in die sie liefern beziehungsweise wo sie eine Dienstleistung erbringen.

Damit sich betroffene Unternehmer über die jeweiligen maximalen nationalen Beträge informieren und so ihren Anspruch leichter praktisch durchsetzen können, hat die EU-Kommission ein KMU-Webportal eingerichtet. 

Derzeit befindet sich das Portal noch im Aufbau und enthält nur "Explanatory Notes" und einen "Legislation Guide", und zwar sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch. Hierzu gehören ein Leitfaden über die Funktionsweise der Kleinunternehmerregelung (SME-Scheme) und die Kontaktdaten der Mitgliedstaaten. In den kommenden Wochen wird das Portal um die KMU-bezogenen nationalen Vorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten und um einen Simulator bzw. Rechner ergänzt. Ab Anfang 2025 soll zudem ein Zugang zu der Datenbank "SME-on-the-web" angeboten werden. Nach und nach möchte die Kommission die Inhalte des Webportals in alle Amtssprachen der EU übersetzen. 

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 werden die neuen EU-Vorgaben zur Kleinunternehmerregelung in deutsches Recht umgesetzt. 

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Malte Weisshaar Referatsleiter Steuern in der EU | EU-Haushalt | Energiesteuern

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RA Brigitte Neugebauer Referatsleiterin Umsatzsteuer, Verfassungsrecht | Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)