Die Förderrichtlinie setzt sich aus zwei unterschiedlichen Modulen zusammen: „Innovationssprints“ und „Innovationscommunities“.
1. Innovationssprints (Vereinfachte Förderung)
Innovationssprints sollen es ermöglichen, konkrete Transferideen schnell umzusetzen. Gefördert werden Einzel- oder Verbundprojekte, in denen maximal zwei Partner zusammenarbeiten.
- Bewerber: Eine Hochschule oder Forschungseinrichtung optional im Verbund mit einem Anwendungspartner
- Bewerbung: 1-2 Seiten (Transferidee, Anwendungspotenzial und Gesellschaftsrelevanz)
- Dauer: 3-18 Monate
- Umfang: i.d.R. 100% - max. 150.000 Euro pro Partner
- 100 Projekte
2. Innovationscommunities (Stärkung regionaler Innovationsökosysteme)
Innovationscommunities entwickeln selbstständig ihr Innovationsthema und -ziel und gestalten ihre zum Transferfolg benötigten Partnerschaften über einen Zeitraum von vier Jahren.
- Bewerber: Managementteam mit ca. 2 bis 5 Partnern (mind. eine Hochschule oder Forschungseinrichtung und mind. ein Anwendungspartner + eine offene Anzahl an Partnereinrichtungen)
- Bewerbung: Ideenskizze
- Community mit Innovationspotenzial und Alleinstellungsmerkmalen
- Strategische Entwicklungsziele
- Neue Herangehensweise für Transfer
- Dauer: 4 Jahre
- Umfang: max. 5 Mio. Euro für die Community
- Bis zu 10 Communities
- Wichtige Daten:
- 16.10.2023: Konzepteinreichung
- Nov. 2023 bis Jan. 2024: Begutachtung durch Jury und Präsentation vor Jury
- Ab Jan./Feb. 2024: Formale Antragstellung und Bewilligung der Förderung
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den Projektträger Jülich (ptj-datipilot@fz-juelich.de) beauftragt.