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Europäische Semester gemäß den neuen Schuldenregeln

EU-Kommission prüft Haushalte und mittelfristige Planung kritisch
Person passiert EU-Gebäude in Brüssel

Das Europäische Semester spielt eine wichtige Rolle für die wirtschaftspolitische Steuerung der EU

© Alexandros Michailidis / iStock Editorial / Getty Images Plus

Nachdem im April 2024 der neue EU-Rahmen zur wirtschaftspolitischen Steuerung in Kraft getreten ist, hat die EU-Kommission am 26. November ihr erstes "Herbstpaket" nach den neuen Regeln vorgelegt. Im Herbstpaket wurden die haushaltspolitischen Pläne Deutschlands, aber auch von 21 anderen Mitgliedstaaten bewertet. Aufgrund innenpolitischer Schwierigkeiten hatten nicht alle 27 Mitgliedstaaten ihre mittelfristigen Planungen nach Brüssel übermittelt. Alle Budgets bis auf eines hat die Kommission bewertet.

Zwanzig Pläne haben die Kommission überzeugt: Die Planungen Dänemarks, Estlands, Finnlands, Frankreichs, Griechenlands, Italiens, Irlands, Kroatiens, Lettlands, Luxemburgs, Maltas, Polens, Portugals, Rumäniens, Schwedens, der Slowakei, Sloweniens, Spaniens, Tschechiens und Zyperns. Fünf Staaten (Finnland, Frankreich, Italien, Spanien und Rumänien) erhielten dabei die Möglichkeit, den Anpassungszeitraum für die nationalen Haushalte von vier auf sieben Jahre zu verlängern. Die Kommission wird dem Rat empfehlen, den in den mitgliedstaatlichen Plänen jeweils dargelegten Nettoausgabenpfad zu billigen. 

Im Fall der Niederlande ist die Kommission nicht überzeugt, dass der von der Regierung vorgeschlagene Abbaupfad den Schuldenstand auf einen nachhaltigen Abwärtspfad bringen würde. Daher hat sie dem Rat vorgeschlagen, einen Nettoausgabenpfad zu empfehlen, der mit dem von ihr im Juni 2024 auf Basis eigener Analysen übermittelten Pfad im Einklang steht. Die Prüfung des mittelfristigen Plans Ungarns dauerte zum Zeitpunkt der Kommissionsveröffentlichung an.

Für die acht Mitgliedstaaten, die gerade ein Defizitverfahren durchlaufen (Belgien, Frankreich, Italien, Malta, Polen, Rumänien, die Slowakei, Ungarn), enthält das Herbstpaket Empfehlungen für mehrjährige Nettoausgabenpfade zur Korrektur des übermäßigen Defizits. In den meisten Fällen basiert der empfohlene Korrekturkurs auf dem Nettoausgabenpfad, den die Staaten in ihren mittelfristigen Plänen festgelegt haben. Diesen Kurs müssen die Mitgliedstaaten über den gesamten Zeitraum einhalten. Um die Überwachung zu erleichtern, liefern die Staaten jährliche Fortschrittsberichte.

Zusätzlich zu der mittelfristigen Planung hat die Kommission von 17 Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets auch die vorgelegten Übersichten der Haushaltsplanung für 2025 bewertet. In diesem Rahmen hat sie geprüft, ob die Staaten geeignete erste Schritte zur Umsetzung ihrer mittelfristigen Pläne unternehmen. Dabei schaut die Kommission vor allem auf das Wachstum der Nettoausgaben im Zeitraum 2024-2025 und kontrolliert, ob diese innerhalb der jeweiligen in den mittelfristigen Plänen festgelegten Obergrenzen liegen. Ihr Ergebnis: Griechenland, Kroatien, Zypern, Lettland, Slowenien, die Slowakei, Italien und Frankreich liegen innerhalb der Obergrenzen. Estland, Finnland, Irland, Luxemburg, Malta und Portugal liegen teilweise innerhalb der Grenzen und stehen teilweise im Einklang mit den Empfehlungen. Litauen läuft Gefahr, von den Kommissions-Empfehlungen abzuweichen. Und die Niederlande stehen nicht im Einklang mit ihnen.

In Ermangelung eines Plans oder einer Empfehlung zum mittelfristigen Plan, wie dies bei Belgien und Ungarn der Fall ist, beruht der Korrekturpfad in der im Rahmen des Defizitverfahrens abgegebenen Empfehlung auf dem vierjährigen, auf der Grundlage der jüngsten Daten aktualisierten Referenzpfad der EU-Kommission. Das Paket umfasst auch einen Bericht über die Arbeitsweise der Europäischen Union für Österreich und Finnland, in dem die Einhaltung des Defizitkriteriums durch diese beiden Mitgliedstaaten bewertet wird.

Österreich hat für 2024 ein geplantes Defizit über dem Referenzwert von 3 Prozent des BIP gemeldet, und die Kommission geht in ihrer Prognose für 2025 und 2026 unter der Annahme einer unveränderten Politik nicht davon aus, dass das Defizit unter diesen Wert sinken wird. Die Kommission möchte daher dem Rat vorschlagen, das Bestehen eines übermäßigen Defizits festzustellen. Im Falle Finnlands, das für 2024 ebenfalls ein geplantes Defizit von mehr als 3 Prozent des BIP gemeldet hat, hat sich die Kommission dagegen entschieden, die Einleitung eines Defizitverfahrens vorzuschlagen, da das Defizit den Projektionen zufolge den Referenzwert bereits ab 2025 – auch ohne zusätzliche politische Maßnahmen – nicht mehr überschreiten wird. 

Bei fünf Mitgliedstaaten – Griechenland, Irland, Portugal, Spanien und Zypern – überwacht die EU-Behörde deren wirtschaftliche, haushaltspolitische und finanzielle Lage nach Abschluss eines durchlaufenen Anpassungsprogramms und der Inanspruchnahme von Finanzhilfen. Hierbei bewertet sie insbesondere deren Rückzahlungskapazitäten und kommt vorwiegend zu dem Schluss, dass alle fünf weiterhin zum Schuldendienst in der Lage sind.

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Malte Weisshaar Referatsleiter Steuern in der EU | EU-Haushalt | Energiesteuern

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Dr. Kathrin Andrae Referatsleiterin Öffentliche Finanzen