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EuRH: Lückenhafte Kontrollen bei öffentlichen Ausschreibungen

Finanzielle Interessen müssen besser geschützt werden
Haufen von Euro-Scheinen und -Münzen

Die Aufbau- und Resilienzfazilität soll Reformen und Investitionen in den EU-Ländern unterstützen

© Max Zolotukhin / Getty Images

In seinem Sonderbericht vom 11. März hat sich der Europäische Rechnungshof (EuRH) kritisch mit den mitgliedstaatlichen Systemen zur Kontrolle der Verwendung von Corona-Aufbaumitteln auseinandergesetzt. Diese seien besser geworden, aber noch immer unzureichend. Einige EU-Länder forderten vorschriftswidrige Ausgaben nicht zurück.

Seit 2022 steht den EU-Mitgliedstaaten Geld aus der mit 650 Milliarden Euro gefüllten Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) zur Verfügung – davon 359 Milliarden Euro an Finanzhilfen und 291 Milliarden Euro an Darlehen. Mit diesen Geldern sollten die EU-Länder laut EU-Kommission Reformen und Investitionen finanzieren, um Wirtschaft und Gesellschaft im Einklang mit den Prioritäten der EU nachhaltiger und krisenfester zu machen und um

die Herausforderungen anzugehen, die in den länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters zur Koordinierung der Wirtschafts- und Sozialpolitik festgestellt wurden. 

Die Länder verwenden laut Bericht das Geld unter anderem für die öffentliche Auftragsvergabe und für staatliche Beihilfen. Dabei müssen sie die jeweils geltenden Vorschriften einhalten, was die Durchführung von Kontrollen zur Prüfung einer ordnungsgemäßen Verwendung der Gelder einschließt. Die EU-Kommission ihrerseits muss sich vergewissern, dass die zuständigen nationalen Stellen die gesetzten Regeln einhalten und vorschriftswidrig verwendete Gelder zurückfordern. Hieran scheitern sowohl Mitgliedstaaten als auch EU-Kommission, sagt Kristijan Petrovič, der als Mitglied des Europäischen Rechnungshofs für den Bericht zuständig ist. Es gelte – auch mit Blick auf die Zukunft – die finanziellen Interessen der EU noch wirksamer zu schützen.

Mit Blick auf die beiden oben genannten Bereiche fällt sein Urteil aber unterschiedlich aus: So hätten die nationalen Behörden bei der Auftragsvergabe Probleme, sowohl mit dem Umfang und der Qualität, als auch mit dem Zeitplan ihrer Kontrollen. Bei den staatlichen Beihilfen hingegen hätten die Kontrollen immerhin die wichtigsten Risiken abgedeckt. In der Praxis forderten die EU-Länder die geschuldeten Beträge allerdings nicht immer zurück. Wenn Beträge doch einmal eingezogen wurden, so würden sie nicht an den EU-Haushalt zurücküberwiesen oder von künftigen ARF-Zahlungen abgezogen. 

Die Prüfer räumen ein, dass dies dem Konzept des EU-Aufbaufonds entspricht, bei dem das Erreichen von zuvor vereinbarten Etappenzielen die Hauptvoraussetzung für die Zahlung darstellt. Zugleich zeigt der Rechnungshof ein gewisses Verständnis für die Mängel und weist darauf hin, dass den EU-Ländern keine hinreichend detaillierten Leitlinien zur Überprüfung der EU-Vorschriften für die öffentlichen Ausschreibungen und für Staatshilfen an die Hand gegeben worden seien. Für die Zukunft müsste dieses sichergestellt werden. 

Bei der ARF handelt es sich um einen neuartigen Finanzierungsmechanismus, der nicht auf den tatsächlich angefallenen Kosten beruht. Die Europäische Kommission führt die ARF im Wege der direkten Mittelverwaltung durch und trägt die letzte Verantwortung. Auszahlungen aus der ARF werden bis Ende des Jahres 2026 vorgenommen. Der EuRH hat diese Problematiken bereits zum Gegenstand früherer Berichte, um Beispiel  Sonderbericht 07/2023 über die Gestaltung des Kontrollsystems der Kommission für die ARF und Sonderbericht 22/2024 über das Risiko einer Doppelfinanzierung aus dem EU-Haushalt.

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Porträtfoto Malte Weisshaar
Malte Weisshaar Referatsleiter Steuern in der EU | EU-Haushalt | Energiesteuern