Die Europäische Kommission will mit ihrer Mitteilung zur Dekarbonisierung von Unternehmensflotten gegensteuern. Darunter fallen zum Beispiel Firmenwagen oder auch Mietwagen- und Taxiflotten. Es sollen noch stärker als bisher gezielte Anreize geschaffen werden, um den Umstieg für Unternehmen wirtschaftlich attraktiver zu machen. Zudem sollen Best Practices aus Mitgliedstaaten Möglichkeiten der Transformation aufzeigen. Die Mitteilung ergänzt den am 6. März veröffentlichten Aktionsplan für Europas Automobilindustrie.
Unternehmensfahrzeuge machen rund 60 Prozent aller Neuzulassungen in der EU aus – bei Nutzfahrzeugen ist der Anteil sogar noch höher. Für die EU-Klimaziele sind Maßnahmen in diesem Bereich zentral, um Emissionsreduzierungen zu erreichen und die Transformation der Automobilindustrie zu beschleunigen. Damit die Umstellung der Flotten besser umgesetzt werden kann, befürwortet die EU-Kommission vor allem fiskalische Maßnahmen, wie Reduzierungen oder Befreiungen von der Zulassungssteuer oder der jährlichen Kfz-Steuer für emissionsarme Fahrzeuge.
Unternehmensflotten werden auch im Rahmen des Aktionsplans für den Automobilsektor unterstützt. Beispielsweise durch die Aufnahme der Elektromobilität im Schwerlastverkehr, die Förderung von Elektro- und Wasserstofffahrzeugen durch steuerliche Anreize und Investitionen in Ladeinfrastruktur oder den Ausbau der Schnellladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge, inklusive der Einführung eines European Clean Transport Corridors.
Daneben werden in der Mitteilung zentrale Best-Practice Beispiele zur Dekarbonisierung von Unternehmensflotten aufgeführt.
Die Europäische Kommission startet im zweiten Quartal 2025 einen Konsultationsprozess und plant, Ende 2025 konkrete legislative Vorschläge für die Unternehmensflotten vorzulegen.