Die Modernisierung umfasst eine Vielzahl an Neuerungen:
- Digitaler Führerschein: Die Einführung eines digitalen Führerscheins soll Verwaltungsprozesse vereinfachen und die länderübergreifende Arbeit bei Umzügen oder ähnlichem erleichtern. So soll der administrative Aufwand auch für Unternehmen erheblich gesenkt werden.
- Begleitetes Fahren ab 17 Jahren: Unternehmen können künftig junge Nachwuchsfahrer frühzeitig ins Berufsleben integrieren. Mitgliedstaaten dürfen begleitetes Fahren für Lkw (Kategorien C1, C1E und C) zulassen, was den Fahrermangel in der Logistikbranche abmildern könnte.
- Strengere Regeln für Fahranfänger: Die Einführung einer zweijährigen Probezeit soll mehr Sicherheit auf den Straßen schaffen.
- Neue Anforderungen an die Fahreignung: Regelmäßige Selbstbewertungen oder nationale Prüfverfahren sollen sicherstellen, dass Fahrer langfristig fahrgeeignet bleiben. Dies soll im Rahmen von Führerscheinerneuerungen erfolgen können. Verpflichtende Gesundheitsprüfungen, wie ursprünglich geplant, sind hingegen nicht in den Einigungstext aufgenommen worden.
- Erweiterung der Führerscheinklasse B: Fahrer dürfen künftig alternativ angetriebene Fahrzeuge bis 4,25 Tonnen steuern. Dies erleichtert den Umstieg auf Elektro- und Wasserstofffahrzeuge, insbesondere für Handwerksbetriebe und Lieferdienste.
- Erleichterte Anerkennung ausländischer Führerscheine: Unternehmen profitieren von einer einfacheren Anstellung ausländischer Fachkräfte, da Führerscheine aus bestimmten Drittländern künftig EU-weit anerkannt werden sollen. Hierzu wird die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten länderspezifisch bewerten und entscheiden, welche Drittländer in den Genuss einer solchen Behandlung kommen sollen.
Das Europäische Parlament und der Rat müssen die neue Richtlinie noch förmlich annehmen. Anschließend haben die Mitgliedstaaten vier Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.