Die neue EU-Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa ist am 20. November im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden. Wesentliche Regelungen – darunter die neuen Grenzwerte – treten allerdings erst am 12. Dezember 2026 in Kraft. Bis dahin muss Deutschland die neue Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben.
EU-Luftqualitätsrichtlinie tritt in Kraft
Deutlich strengere GrenzwerteWesentliche Neuerung der Richtlinienänderung sind neue und deutlich strengere Grenzwerte für nunmehr 11 Luftschadstoffe. Ab dem 1. Januar 2030 müssen sie eingehalten werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Mitgliedstaaten allerdings Fristverschiebungen bis 2040, 2037 oder 2035 beantragen. Werden die neuen Grenzwerte überschritten, müssen für die betroffenen Gebiete Luftqualitätspläne, bisher Luftreinhaltepläne, mit geeigneten Maßnahmen zur Grenzwerteinhaltung erstellt werden.
Da die Grenzwerte der bisherigen Luftqualitätsrichtlinie nicht überall in Deutschland eingehalten wurden, erließen einzelne Städte Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge. Das Umweltbundesamt erwartet im Jahr 2030 erneut Überschreitungen der strengeren Grenzwerte an verkehrsnahen Messstandorten für Feinstaub und Stickstoffoxid. Bis 2035 hält es die Einhaltung für möglich. Bei Feinstaub-PM2,5 sei dies allerdings eine "Herausforderung".