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EU-Kommission veröffentlicht Bericht zur Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen

Verbesserte Zusammenarbeit und Vereinfachung
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EU-Kommission will Wirtschaft und Forschung besser vor ausländischen Risiken schützen

© Tanarat Kongchuenjit / iStock / Getty Images Plus

Mitte Oktober hat die EU-Kommission den vierten Jahresbericht zur Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen (FDI) veröffentlicht. Danach haben die 27 EU-Mitgliedstaaten und die EU-Kommission ihre Zusammenarbeit bei der Prüfung von Investitionen aus Drittländern, die die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung der EU gefährden, weiter verbessert.

Laut Bericht wurden 2023 488 Fälle gemeldet. Betroffene Länder sind insbesondere die USA (33 Prozent), UK (11 Prozent), VAE (7 Prozent), China (6 Prozent), Kanada (5 Prozent) und Japan (4 Prozent). Der Anteil der gemeldeten Geschäfte mit Ursprung in den VAE hat sich im vergangenen Jahr mehr als verdoppelt (3 Prozent im Jahr 2022, 7 Prozent im Jahr 2023). 

Den Großteil der gemeldeten Fälle (92 Prozent) schloss die EU-Kommission innerhalb von 15 Tagen ab. 8 Prozent der Fälle hingegen erforderten eine zweite Überprüfung mit detaillierterer Sicherheitsbewertung. Die EU-Kommission spielt bei der Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen eine koordinierende Rolle, wobei das letzte Wort bei den Mitgliedstaaten liegt. 

Das verarbeitende Gewerbe bleibt der wichtigste Sektor für eingehende Untersuchungen (2023 fast 40 Prozent). Daneben überprüfte die EU-Kommission Fälle bei Verteidigungsbezogene Aktivitäten (26 Prozent), gefolgt von Luft- und Raumfahrt (22 Prozent) und Halbleitern (17 Prozent). 

Von allen 2023 gemeldeten Fällen betrafen 36 Prozent Geschäfte, die in mehreren EU-Ländern einer Überprüfung unterzogen wurden – ein zunehmender Trend. Betroffen waren hauptsächlich Informations- und Kommunikationstechnologie (23 Prozent), das verarbeitende Gewerbe (21 Prozent) sowie der Groß- und Einzelhandel (19 Prozent).

Die meisten EU-Länder verfügen über einen Überprüfungsmechanismus, nur drei (Kroatien, Zypern und Griechenland) müssen noch konkrete Umsetzungsmaßnahmen vornehmen. 

Ein Vorschlag zur Reform der FDI-Regeln wurde von der EU-Kommission Anfang dieses Jahres vorgelegt und liegt derzeit bei den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament. Dieser würde die Überprüfung der FDIs für alle EU-Länder verpflichtend machen und die verschiedenen nationalen Systeme harmonisieren. Die EU schlägt auch vor, Mindestanforderungen für die Überprüfung von Geschäften zwischen Unternehmen einzuführen, die in der EU tätig sind, aber ausländischen Investoren gehören.

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Anne Reinacher Referatsleiterin Handelspolitik, transatlantische Beziehungen und EU-Zollfragen