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EU-Kommission stellt Strategie für Krisenvorsorge vor

Zentrale Einbindung der Wirtschaft
EU-Kommissarin Hadja Lahibib

EU-Kommissarin Hadja Lahibib hat einen 30-Stufen-Plan für die Krisenvorsorge vorgestellt

© Europäische Union 2025 / Claudio Centonze

Am 26. März hat die Kommission ihre EU-Strategie für Krisenvorsorge vorgestellt. Die Strategie soll die Prävention und Reaktion auf unterschiedliche Bedrohungslagen verbessern und die Mitgliedstaaten bei der Prävention sowie bei der Vorbereitung auf Krisensituationen unterstützen.

Die Strategie besteht aus sieben Handlungsfeldern und einem Aktionsplan, welcher mehr als 60 Initiativen umfasst davon 30 als Leitaktionen gekennzeichnet. Die sieben Handlungsfelder setzen sich wie folgt zusammen:

  1. Stärkung der Vorausschau und der antizipativen Fähigkeiten: Neben umfangreichen Risikoanalysen sollen unter anderem ein Crisis Dashboard" eingerichtet und das Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen (Emergency Response Coordination Centre, ERCC) gestärkt werden. Ziel ist es, Krisen wie Naturkatastrophen oder hybriden Bedrohungen vorzubeugen.
  2. Schutz der grundlegenden gesellschaftlichen Funktionen Europas: In diesem Bereich steht die Entwicklung von Mindestvorsorgekriterien für grundlegende Dienstleistungen wie Krankenhäuser, Schulen, Verkehr und Telekommunikation im Vordergrund. Die Kommission prüft die Einführung eines "Preparedness Laws". Zudem sollen Rechtsakte wie CER und NIS2 prioritär umgesetzt werden. Die Mitgliedstaaten sollen in Zusammenarbeit mit der Kommission die Ausweitung auf weitere Sektoren prüfen. Die Kommission möchte außerdem eine EU-Strategie zur Vorratshaltung ("Stockpiling Strategy") vorschlagen. In diesem Zusammenhang nennt sie kritische Ressourcen zum Beispiel für Not- und Katastrophenfälle, medizinische Gegenmaßnahmen, kritische Rohstoffe, Energieausrüstungen, Notunterkünfte und möglicherweise auch für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Wasser. Ziel der Strategie soll sein, zentralisierte Reserven auf EU-Ebene mit Beiträgen der Mitgliedstaaten zu kombinieren, unterstützt durch öffentlich-private Partnerschaften, um Effizienz, Skalierbarkeit und Kostenwirksamkeit zu gewährleisten.
  3. Förderung der Vorsorge für die Bevölkerung: Die Bevölkerung soll für potenzielle Bedrohungen sensibilisiert werden. Sie wird dazu angehalten, praktische Maßnahmen zu ergreifen und sich im Notfall für 72 Stunden selbst versorgen zu können.
  4. Ausbau der öffentlich-privaten Zusammenarbeit: Zentrale Rolle soll einer öffentlich-privaten Vorbereitungs-Taskforce zukommen. Ziel ist, dass Unternehmen Notfallprotokolle ausarbeiten, um wesentliche Materialien, Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten und kritische Produktionslinien zu sichern. Konkret ist die Rede von öffentlich-privaten Partnerschaften, um dies mithilfe von strategischen Vorräten, gemeinsamer Beschaffung, Rahmenverträgen, Diversifizierung der Quellen und Kreislauflösungen zu sichern und so die Risiken von globalen Marktstörungen und Schocks zu verringern.
  5. Stärkung der zivil-militärischen Zusammenarbeit: Die Kommission setzt sich für die Förderung von "Dual-Use by Design" ein und für die Schaffung umfassender zivil-militärischer Bereitschaftsvereinbarungen. Außerdem sollen regelmäßige EU-Übungen die Zusammenarbeit von Streitkräften, Katastrophenschutz, Polizei, Sicherheit, Gesundheitspersonal und Feuerwehr fördern. 
  6. Verbesserung der Koordinierung der Krisenreaktion: Dafür soll ein EU-Krisenkoordinationszentrum auf Basis des ERCC eingerichtet werden, das für ein gemeinsames Krisenverständnis und deren Auswirkungen auf verschiedene Sektoren hinarbeitet sowie die allgemeine Krisenreaktion überwacht und eine ständige Rückmeldung an den Rat sicherstellt.
  7. Verbesserung der Zusammenarbeit mit externen Partnern: zum Beispiel mit strategischen Partnern wie der NATO.

Kontakt

Petri, Thorben_quer
Thorben Petri Referatsleiter Europäische Wirtschaftspolitik