Die Strategie besteht aus sechs zentralen Handlungsfeldern und sektorspezifischen Maßnahmen.
1. Bezahlbare Energie
Das Kapitel zu bezahlbarer Energie setzt sich aus drei thematischen Handlungsfeldern zusammen: der Senkung von Energiekosten, der Beschleunigung des Ausbaus sauberer Energien (inklusive Kernkraft) sowie dessen europäischer Fertigung und der Sicherstellung gut funktionierender Gasmärkte.
Unter dem ersten Aspekt ist der CID stark mit dem Aktionsplan für bezahlbare Energie verknüpft, der zeitgleich veröffentlicht wurde. Konkrete Maßnahmen sind ein Garantieprogramm der Europäischen Investitionsbank zur Förderung der Direktstromvermartkung (Power Purchase Agreements, PPA), legislative Vorschläge zur Gasspeicherungsverordnung, die auf eine Flexibilisierung ausgerichtet werden könnten, sowie die Überarbeitung des staatlichen Beihilferahmens.
In Bezug auf den Netzausbau und Netzentgelte schlägt der Plan Empfehlungen als auch neue Regulierungsansätze für Übertragungs- und Verteilernetze und grenzübergreifende Interkonnektoren vor. Zudem sollen weiterhin Planungs- und Genehmigungsverfahren für die industrielle Dekarboniserung im Rahmen eines "Industrial Decarbonisation Accelerator Act", der im 4. Quartal 2025 vorgelegt werden soll, vereinfacht werden.
Desweiteren wird der Rat aufgefordert, den bereits im Jahr 2021 vorgestellten Vorschlag zur Überarbeitung der Energiesteuerrichtlinie (Energy Taxation Directive, ETD) schnellstmöglich zu beschließen. Der Aktionsplan bietet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, Steuern auf Strom auf den EU-Mindestsatz zu senken, ohne ihre Budgets übermäßig zu belasten.
2. Leitmärkte Förderung der Nachfrage und des Angebots von sauberen Produkten
Die Kommission schlägt vor, Märkte für grüne Produkte zu schaffen, um die Anreize für klimaneutrale Investitionen zu erhöhen. Auf diese Weise möchte sie die Transformation der Grundstoffindustrie fördern – explizite Erwähnung finden die Stahl- und Zementindustrie. Im Rahmen des neuen Gesetzes zur Beschleunigung der industriellen Dekarbonisierung (IDA), vorgesehen für das 4. Quartal 2025, sollen nichtpreisliche Kriterien wie Klimaneutralität von Produkten in die öffentliche Beschaffung eingeführt werden.
In diesem Zuge wird die Kommission laut CID prüfen, nichtpreisliche Kriterien auch in einschlägige Produktvorschriften aufzunehmen. Im Rahmen des neuen Gesetzes möchte sie auch ein freiwilliges Label für die Kohlenstoffintensität von Industrieprodukten entwickeln. Ziel ist außerdem die Vereinfachung und Harmonisierung von Kohlenstoffbilanzierungsmethoden.
Um bei den Regeln zur Produktion von kohlenstoffarmem Wasserstoff für Klarheit zu sorgen, soll noch Anfang 2025 ein delegierter Rechtsakt veröffentlicht werden. Darüber hinaus strebt die Kommission einen dritten Aufruf unter der Wasserstoffbank im 3. Quartal 2025 und die Implementierung einer Carbon Management Strategie an.
3. Finanzierung durch öffentliche und private Investitionen und Steuern
Mit Ausnahme einer Garantie in Höhe von 1 Milliarde Euro aus dem bestehenden Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) setzt die Kommission überwiegend darauf, Synergien in bestehenden Programmen und Finanzierungsinstrumenten (Innovationsfonds, EFSI, InvestEU unter anderem) zu nutzen.
Bei der Steuerpolitik schlägt die Kommission den Mitgliedstaaten vor, Unternehmen durch bessere Abschreibungsmöglichkeiten für Investitionen in klimafreundliche Technologien zu unterstützen. Außerdem schlägt sie Steuergutschriften für Unternehmen vor, die in Wirtschaftszweigen tätig sind, die für den Übergang zur Klimaneutralität als wesentlich angesehen werden. Eine entsprechende Empfehlung zu steuerlichen Anreizen soll im 2. Quartal 2025 auf den Weg gebracht werden.
Sowohl das Beihilferecht als auch die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) sollen überarbeitet werden. Für das vierte Quartal 2026 ist eine Initiative angekündigt, welche den Wiederverkauf von gebrauchten Waren mit den Mitteln des Mehrwertsteuerrechts fördern will.
4. Kreislaufwirtschaft und Zugang zu Rohstoffen
Die EU setzt verstärkt auf die Sicherung kritischer Rohstoffe und die Förderung der Kreislaufwirtschaft, um ihre Abhängigkeit von unsicheren Lieferanten zu reduzieren. Durch eine Bündelung der Nachfrage europäischer Unternehmen im Rahmen eines EU-Zentrums für kritische Rohstoffe sollen bessere Preise und stabile Lieferketten gewährleistet werden.
Zudem plant die Kommission einen Circular Economy Act für 2026, um die Wiederverwertung knapper Materialien zu beschleunigen. Das Ziel ist, bis 2030 einen Anteil von 24 Prozent an zirkulären Materialien zu erreichen und so Nachhaltigkeit, wirtschaftliche Unabhängigkeit und hochwertige Arbeitsplätze zu fördern.Die Maßnahmen des Gesetzes sollen die Ökodesign-Verordnung und deren Umsetzung ergänzen.
5. Globale Märkte und internationale Partnerschaften
Die EU schlägt vor, sogenannte Clean Trade Investment Partnerschaften (CTIPs) einzuführen, welche herkömmliche (Frei-) Handelsabkommen ergänzen beziehungsweise den Weg dahin ebnen sollen. Ziele und Bestandteile sind: Stärkung der strategischen Position der EU in globalen Wertschöpfungsketten, Verringerung von Abhängigkeiten und Verbesserung des Zugangs zu Rohstoffen, sauberen Energien und Technologien.
Dazu sollen sie regulatorische Zusammenarbeit, finanzielle Unterstützung und Investitionen bündeln, um nachhaltige Wertschöpfungsketten zu fördern und internationale Geschäftsmöglichkeiten für EU-Unternehmen zu schaffen. Durch Investitionen via Global Gateway und den Team-Europe-Ansatz sollen öffentliche und private Mittel kombiniert werden, um gezielt Projekte für den grünen Wandel zu realisieren. Zudem sollen einheitliche Standards und Vorschriften in den Partnerländern die Einführung sauberer Technologien, die Dekarbonisierung und eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung unterstützen.
Der CID sieht auch die Verbesserung des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) vor. Der Mechanismus soll vereinfacht und überprüft werden.
Vor dem Hintergrund industrie- und handelspolitischer Spannungen mit Drittstaaten unterstreicht die Kommission den Einsatz von handelspolitischen Schutzmaßnahmen, wenn nötig. Explizite Erwähnung in der Mitteilung finden die geplante Verordnung zur Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen (FDI-Screening Regulation) und die existierende Verordnung über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (FSR-Regulation).
6. Skills
Der CID verweist in Sachen Kompetenzen in erster Linie auf die Union of Skills, die am 5. März vorgestellt wird. Diese stellt die Leitinitiative der Kommission im Bereich Bildung und Fachkräftesicherung dar und soll neben anderen Bereichen auch die Industrie dabei unterstützen, die nötigen Fachkräfte im Bereich der sauberen Technologien zur Verfügung zu haben. Bedeutendste Einzelmaßnahme innerhalb der Union of Skills ist eine Skills Portability Initiative, welche die Anrechnung von Kompetenzen und Qualifikationen in anderen EU-Staaten erleichtern soll. Flankiert wird dieser horizontale Plan von sektoriellen Initiativen, für die Gelder aus Erasmus+ verwendet werden sollen. Zudem soll geprüft werden, wie im Zuge der Reform des Beihilferechts sowie bei der öffentlichen Beschaffung Incentives für die betriebliche Aus- und Weiterbildung geschaffen werden können.
Damit Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bei den bevorstehenden Umbrüchen in der Arbeitswelt nicht zu kurz kommen, soll Ende 2025 in einer Quality Jobs Roadmap vorgestellt werden, wie faire Arbeitsbedingungen, der Zugang zu Weiterqualifizierung sowie gerechte berufliche Übergänge ermöglicht werden können.
Sektorspezifische Maßnahmen
Neben den sechs Handlungsfeldern möchte die Kommission weitere Initiativen starten, darunter ein "Industrial Action Plan" für die Automobilindustrie (Veröffentlichung laut CID am 5. März), ein "Action Plan" für die Stahl- und Metallindustrie (Branchendialog beginnt am 4. März), sowie ein Paket für die Chemieindustrie (später im Jahr 2025) und ein "Sustainable Transport Investment Plan".