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EU könnte Verbraucherrechte im digitalen Raum neu ordnen

Evaluation und erste Pläne zum "Digital Fairness Act" zeigen Ideen der Kommission
Eine Hand hält ein "AI"-Icon

Lücken im digitalen Raum sollen geschlossen werden

© Shutthiphong Chandaeng / iStock / Getty Images Plus

Welche Rechte haben Nutzer und Verbraucher online? Wo werden sie geschützt und welche Elemente sind noch nicht reguliert? Die EU-Kommission zeigt in einer neuen Evaluation auf, wo sie Lücken sieht und was eine künftige Regulierung ändern könnte.

Kommt nach dem "Digital Services Act" und dem "Digital Markets Act" nun der "Digital Fairness Act"? In den letzten Monaten versuchte die EU-Kommission, die bestehende Gesetzgebung im Bereich Verbraucherrechte und Digitalpolitik eingehend zu evaluieren und mit Befragungen, Studien und Konsultationen aufzuschlüsseln, wo die aktuell bestehenden Rechtsakte schon Wirkung zeigen, was noch fehlt und an welchen Stellen nachgesteuert werden muss.

Das Ergebnis wurde Anfang Oktober veröffentlicht. Praktiken, die in dem Bericht behandelt werden, beinhalten unter anderem Dark Patterns (manipulatives Website-Design), die Personalisierung von Preisen und Werbung, Influencer-Marketing, digitale Abonnements, Dropshipping (Kunden bestellen beim Online-Händler, werden jedoch direkt vom Hersteller beziehunsgweise Großhändler beliefert), KI-Chatbots sowie Ticketverkäufe. Von den bestehenden Rechtsakten werden der Digital Services Act, der Digital Markets Act, der Data Act und der AI Act genauer betrachtet.

Für die Unternehmen besonders relevant ist der Abschnitt "Lessons Learned", in dem die Kommission darstellt, wo sie aktuell Defizite sieht und an welchen Stellen neue Regeln folgen könnten. Der aktuelle Regelungsrahmen sei nicht ausreichend, um bestehende und potenzielle zukünftige Verbraucherschäden effektiv abzuwenden, so die Kommission. Eine weitere, durchgehende Evaluierung der Situation sei nötig, um Fälle und Belege sammeln zu können. In folgenden Bereichen gebe es Raum zur Verbesserung: schädliche, problematische Praktiken angehen, rechtliche Unsicherheit reduzieren, die konsistente Anwendung von EU-Recht sicherstellen, eine effektivere Durchsetzung von Verbraucherschutzregeln ermöglichen und bisherige Regeln vereinfachen. Weiterhin werden Empfehlungen gegeben, wie die EU-Digitalgesetze besser und konsistenter durchgesetzt werden können.

Zum jetzigen Zeitpunkt steht noch nicht fest, welche Maßnahmen nun konkret folgen. Möglich wäre, dass auf die Evaluation in den nächsten Monaten ein Gesetzgebungsvorschlag der EU-Kommission folgt.

Kontakt

Jonas Wöll_quer
Jonas Wöll Referatsleiter Digitaler Binnenmarkt, EU-Verkehrspolitik, Regionale Wirtschaftspolitik