Die EU-Kommission bittet im Rahmen einer Sondierung noch bis zum 6. Dezember um Rückmeldungen, die zur Erstellung des EU-Justizbarometers 2025 beitragen können. Das EU-Justizbarometer fließt in die länderspezifische Analyse im Rahmen des jährlichen Berichts über die Rechtsstaatlichkeit, des Europäischen Semesters (der jährliche Zyklus der wirtschaftspolitischen Koordinierung der EU) und der Aufbau- und Resilienzfazilität ein.
EU-Justizbarometer 2025
Gelegenheit zur Rückmeldung bis zum 6. DezemberVor diesem Hintergrund soll das EU-Justizbarometer einen jährlichen Überblick über die Indikatoren bieten, die sich auf die wesentlichen Parameter leistungsfähiger Justizsysteme konzentrieren: Effizienz, Qualität und Unabhängigkeit. Es ist Teil des Instrumentariums der EU zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und soll die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, eine wirksamere Justiz zu erreichen.
Das Justizbarometer enthält unter anderem Übersichten zur Dauer von Gerichtsverfahren, zur Korruptionsbekämpfung und zur Wahrnehmung der Unabhängigkeit der Justiz in den einzelnen Mitgliedstaaten bei Unternehmen und Bürgern. So attestierte zum Beispiel ein Unternehmen im Justizbarometer 2024 den Schutz ihrer Investitionen durch die mitgliedstaatlichen Justizsysteme erhebliche Mängel: In mindestens 10 Mitgliedstaaten nehmen weniger als 50 Prozent der Befragten die Wirksamkeit des Investitionsschutzes durch Gesetze und Gerichte als "sehr sicher" oder "eher sicher" wahr.
Beobachtungen, Wahrnehmungen und Anmerkungen in Bezug auf die Qualität, die Effizienz und die Unabhängigkeit der staatlichen Justizsysteme können Sie hier der EU-Kommission noch bis zum 6. Dezember übermitteln.