Unternehmen haben ein weiteres Jahr Zeit, um die Entwaldungsverordnung umzusetzen. Am 3. Dezember erzielten die Unterhändler des EU-Parlaments und des Rates eine vorläufige politische Einigung über die Verschiebung der Anwendung der Verordnung.
Entwaldungsverordnung: Einigung mit dem Rat
Unternehmen haben ein Jahr länger für die UmsetzungDie Entwaldungsverordnung verbietet den Verkauf von Produkten in der EU, die aus Abholzungsgebieten stammen. Große Unternehmen müssen nun ab dem 30. Dezember 2025, Kleinst- und Kleinunternehmen ab dem 30. Juni 2026 der Verordnung nachkommen. Diese zusätzliche Zeit soll Unternehmen helfen, die Vorschriften von Anfang an reibungsloser umzusetzen.
Wie können sich Marktbeteiligte vorbereiten? Sie müssen sich im EU-Informationssystem registrieren und ihre Sorgfaltserklärungen abgeben. Das EU-Informationssystem ist hier zugänglich. Die Sorgfaltserklärungen werden dann mit einer Referenznummer versehen. Diese Nummer begleitet das Produkt entlang der gesamten Lieferkette. Die zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten haben ebenfalls Zugriff auf die abgegebenen Erklärungen. Informationen zum IT-Tool wie Benutzeranweisungen und Antragsformulare für Schulungssitzungen sind hier zu finden.
Hilfsangebote gibt es außerdem bei den IHKs und beim Helpdesk für Wirtschaft und Menschenrechte: Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte | Agentur für Wirtschaft & Entwicklung. Zusätzlich wird die DIHK im kommenden Jahr Webinare zum Umgang mit der Verordnung anbieten. Des Weiteren hat die EU-Kommission zur Unterstützung ein Leitliniendokument und FAQs veröffentlicht.