Pfadnavigation

Entschlossen Deutschland-Tempo bei Planung und Genehmigung vorantreiben

Wachstum, Innovation und Veränderungsgeschwindigkeit in Deutschland werden durch die schier endlosen Planungs- und Genehmigungsverfahren ausgebremst. Das gilt für die schnelle Transformation der Industrie ebenso wie für den flächendeckenden Breitbandausbau, für eine attraktive Entwicklung der Städte und Gemeinden sowie für eine nachhaltige Verkehrswende. Wie Mehltau haben sich die unzähligen Regelungen auf das Land gelegt. Mit den LNG-Terminals und Ausnahmen für den Fuel-Switch hat die Politik in der Gaskrise den Mut bewiesen, wichtige Blockaden zu durchbrechen. Einige dieser Projekte konnten in Rekordzeit realisiert werden. Das kann und muss als Muster für einen umfassenden Befreiungsschlag von unnötiger Bürokratie dienen!

Bund und Länder haben sich mit dem Beschleunigungspakt verpflichtet, diese Blockaden aufzulösen. Unternehmen brauchen weitreichende Ausnahmen etwa für Investitionen in den Klima- oder Umweltschutz, Erleichterungen wie zum Beispiel mehr Anzeige- statt Genehmigungspflichten, verbindliche Fristen- und Stichtagsregelung für alle Beteiligten sowie Stichprobenkontrollen statt flächendeckender zeitintensiver Überwachung. Daher müssen der Ankündigung des Pakts nun rasch gesetzgeberische Taten folgen. Wir brauchen einen Kulturwandel in den Behörden, die Maxime muss sein, Projekte zu ermöglichen, statt sie durch Risikominimierung und kleinteilige Vorgaben zu beeinträchtigen.

Konkrete Ansatzpunkte können sein:

Bund-Länder-Pakt lückenlos umsetzen

Die von Bund und Ländern im Pakt zur Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung beschlossenen zahlreichen Gesetzesänderungen müssen lückenlos umgesetzt werden. Teilweise enthält der Pakt Einschränkungen wie "soweit zweckmäßig" oder "europarechtlich zulässig". Für mehr Tempo müssen nun alle Maßnahmen ohne Einschränkungen in allen relevanten Gesetzen umgesetzt werden.

Zu den wichtigsten Beschleunigungsmaßnahmen gehören:
 

  • Genehmigungs- oder Zustimmungsfiktion: die Genehmigung oder Zustimmung der Behörde gilt nach Ablauf einer Frist ohne Widerspruch als erteilt
  • ​Stichtagsregelung: Bei der Zulassungsentscheidung ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen zu berücksichtigen.  
  • ​Erleichterung des vorzeitigen Baubeginns: bevor eine Genehmigung erteilt wird, können Unternehmen mit dem Bau beginnen
  • ​Verkürzte Fristen für die Planfeststellung oder Zulassungsentscheidung

Die Dauer von Planungs- und Genehmigungsverfahren in Deutschland muss mehr als halbiert werden, andernfalls werden Wachstum, Innovation und Veränderungsgeschwindigkeit in Deutschland durch diese endlosen Verfahren ausgebremst.  
 

Hintergrund: Bund und Länder hatten am 6. November 2023 als Teil des Deutschlandpaktes mehr als 60 Gesetzesänderungen zur Beschleunigung sowie Maßnahmen zur Digitalisierung und Verbesserung des Personals in Verwaltungen beschlossen.

Umfang von Antragsunterlagen reduzieren

Die Politik sollte nun verstärkt auch Genehmigungs- und Prüfpflichten für die Zulassung für Infrastrukturen, Anlagen oder Gebäude abbauen. Die bisher beschlossenen Beschleunigungsmaßnahmen konzentrieren sich auf Prozesse und Verfahren. Um die Verfahren für Unternehmen in der Praxis schneller zu gestalten, müssen auch zahlreiche unnötige Genehmigungs- und Prüfpflichten abgebaut werden. Konkret gelingt der Bürokratieabbau etwa durch höhere Bagatellschwellen für genehmigungsfreie Vorhaben oder Ausnahmen von Prüfungen bei Anlagenänderungen. Genehmigungspflichten sollten zudem vermehrt durch Anzeigepflichten ersetzt werden. Auch die Anzahl an Gutachten und Nachweisen sollten über alle Gesetze hinweg reduziert werden.

Durchgängige Digitalisierung sicherstellen

Die durchgehend digitale Beteiligung sollte über eine bundesweite Plattform für Antragssteller, Behörden und Gerichte gewährleistet werden. Denn Antragsunterlagen, Gutachten und Pläne sollten für die gesamte Verfahrensdauer von Antragsstellern, beteiligten Behörden und im Klagefall von Gerichten durchgängig digital abgerufen und bearbeitet werden können. So könnten Fachbehörden parallel daran arbeiten. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sollten dabei umfassend geschützt werden. Die Datenübertragung sollte auf Basis offener Standards und Schnittstellen erfolgen. Die öffentliche Hand sollte für eine Vernetzung der Register der öffentlichen Hand sorgen, damit das sogenannte "Once only"-Prinzip greifen kann: Unternehmen müssen Daten dann nicht mehrfach zuliefern, die bereits bei der öffentlichen Hand vorliegen.