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Digital Services Act

Delegierte Verordnung über Datenzugang: Gelegenheit zu Rückmeldungen
Digitales Bild eines verschlossenen Vorhängeschlosses

Es soll konkreter werden: Voraussetzungen und Verfahren für den Datenzugang sollen spezifiziert werden

© da-kuk/ E+ / Getty Images

Am 29. Oktober wurde von der EU-Kommission der Entwurf einer delegierten Verordnung zur Ergänzung des Digital Services Act zur Festlegung der technischen Bedingungen und Verfahren, unter denen die Anbieter sehr großer Online-Plattformen oder sehr großer Online-Suchdienste Daten gemäß Artikel 40 der Verordnung (EU) 2022/2065 zur Verfügung stellen müssen, vorgestellt.

Die delegierte Verordnung enthält unter anderem Regelungen zu dem von der EU-Kommission einzurichtenden DSA Data Access Portals. Bis zum 26. November können Rückmeldungen zu dem Entwurf direkt gegenüber der Kommission abgegeben werden. 

Mit dem  Digital Services Act (DSA) werden die Pflichten digitaler Dienste, die als Vermittler tätig sind und Verbrauchern den Zugang zu Dienstleistungen, Inhalten und Waren zulassen, geregelt. Der DSA sieht verschiedene Sorgfaltspflichten für verschiedene Arten von Vermittlern vor, welche von der Art der Dienste, ihrer Größe und ihren Auswirkungen beeinflusst werden. Besondere Anforderungen werden an sehr große Online-Plattformen (VLOPs) und sehr große Online-Suchmaschinen (VLOSEs) gestellt, die eine durchschnittliche monatliche Zahl von mindestens 45 Millionen aktiven Nutzern in der EU haben und von der EU-Kommission als solche benannt wurden.

Aus Sicht der EU-Kommission sei ein neuer Rahmen für den Zugang zugelassener Forscher zu Daten von sehr großen Online-Plattformen und sehr großen Online-Suchmaschinen ein wichtiger Bestandteil des DSA, um die Transparenz und Rechenschaftspflichten der VLOPs und VLOSEs zu erhöhen. Die Kommission hat Ende Oktober 2024 den Entwurf vorgestellt.

Regelungsgegenstand der delegierten Verordnung ist die Festlegung von Verfahren und technischen Bedingungen, um geprüften Forschern Zugang zu Daten zu ermöglichen, die sich im Besitz von Anbietern sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen befinden. Die delegierte Verordnung enthält unter anderem Regelungen zu dem von der EU-Kommission einzurichtenden DSA Data Access Portals (DSA-Datenzugangsportal).

Das DSA-Datenzugangsportal wird von der EU-Kommission eingerichtet und betrieben werden und soll mit verschiedenen Aufgaben betreut werden. Dazu gehört die Unterstützung und das Straffen des Managements des Datenzugangsprozesses für Forscher, Datenprovider und Koordinatoren für Digitale Dienste. Das Portal soll als einheitlicher digitaler Austauschpunkt für Informationen über den Prozess des Datenzugangs dienen und den Informationsaustausch unter antragstellenden Forschern, zugelassenen Forschern, Datenprovidern und den Koordinatoren für digitale Dienste ermöglichen. Zudem soll das DSA Data Access Portal mit dem durch die Durchführungsverordnung (EU) 2024/607 eingerichteten Informationsaustauschsystem "AGORA" interoperabel sein. 

Das DSA-Datenzugangsportal soll aus einem öffentlich zugänglichen Interface und nicht-öffentlichen Dashboards bestehen. Die nicht-öffentlichen Dashboards sollen antragstellenden und zugelassenen Forschern und Datenprovidern als Nutzer zugänglich sein, die nach der Registrierung identifiziert und authentifiziert worden sind.

Der Entwurf der delegierten Verordnung, inklusive Anhang, welcher die Verantwortung der EU-Kommission als Auftragsverarbeiter für die Datenverarbeitung im Zusammenhang mit dem DSA-Datenzugangsportal regelt,  ist bisher nur in englischer Sprache verfügbar und wurde von der EU-Kommission weder angenommen noch gebilligt.   

 

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Porträtfoto Dr. Julia Schmidt
Dr. Julia Schmidt Referatsleiterin Europäisches Wirtschaftsrecht