
Der neue CO2-Grenzausgleich betrifft Tausende Unternehmen
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Bereits am 1. Oktober 2023 beginnt für betroffene Unternehmen die Übergangsphase des neuen EU-CO2-Grenzausgleichsmechanismus CBAM, womit Berichtspflichten einhergehen. Große Teile der Industrie, die unter anderem Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Elektrizität, Düngemittel, Wasserstoff, in reiner oder verarbeiteter Form, aus Nicht-EU Staaten importieren, sind damit betroffen.