Bereits in ihren politischen Leitlinien vom Juli 2024 kündigte EU-Kommissionpräsidentin Ursula von der Leyen an, dass dem Bericht über die Rechtsstaatlichkeit eine Binnenmarktdimension hinzugefügt werden soll, um die Probleme von grenzüberschreitend tätigen Unternehmen, vor allem von KMU, zu adressieren. Allerdings muss noch abgewartet werden, was tatsächlich in dieser "Binnenmarktdimension" enthalten sein wird.
Binnenmarktdimension für den Bericht über die Rechtsstaatlichkeit
Konsultation offen bis 24. JanuarDie Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat sich in ihrer Umfrage zu Binnenmarkthindernissen 2024 erneut für Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit im Binnenmarkt als zentrale Standortfaktoren für grenzüberschreitende Investitionen ausgesprochen.
Der seit 2020 jährlich veröffentlichte Bericht über die Rechtsstaatlichkeit beabsichtigt, wichtige Entwicklungen auf dem Gebiet der Rechtsstaatlichkeit in allen EU-Mitgliedstaaten aufzuzeigen. Dafür wird für jeden EU-Mitgliedstaat und mittlerweile auch für jedes Erweiterungsland ein sogenanntes Länderkapitel erstellt. Bisher basierte der Bericht auf vier Säulen: dem Justizsystem, dem Rahmen für die Korruptionsbekämpfung, Medienpluralismus und Medienfreiheit sowie sonstige institutionelle Fragen im Zusammenhang mit der Gewaltenteilung. Die wirtschaftliche Dimension der Rechtsstaatlichkeit wurde bisher nicht näher betrachtet.
Nun hat die EU-Kommission im Rahmen des aktuellen Zyklus zur Erstellung des nächsten Berichts über die Rechtsstaatlichkeit neben einer allgemeinen Konsultation für den 2025 Rule of Law Report gezielt in einer zusätzlichen Konsultation zu Rückmeldungen zur Binnenmarktdimension aufgerufen. Die Frist für Rückmeldungen ist der 24. Januar.