Der Draghi Bericht enthält aus rechtspolitischer Sicht ausgesprochen gute Vorschläge, darunter die Stärkung der Subsidiarität, der vielfache Appell für mehr Rechtssicherheit und die angestrebte Reduzierung der regulatorischen Überlast gerade für KMU.
Binnenmarkt zentral für Wettbewerbsfähigkeit
Konkret werden in vielen insoweit auch von uns immer wieder angemahnten Bereichen Erleichterungen für KMU vorgeschlagen, darunter besonders prominent im Datenschutz und den Berichterstattungspflichten. Auch das Bekenntnis zum starken Binnenmarkt als letztlich entscheidendem Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit teilen wir.
Bedenklich ist der Bericht hingegen überall dort, wo die Vorschläge darauf zielen, das geltende Recht auf neue Prioritäten hin "auszurichten". Das gilt in besonderem Maße für das Wettbewerbsrecht, innerhalb dessen mit dem New Competition Tool ein Instrument zum Marktdesign geschaffen werden soll, und das insgesamt, besonders aber in der Fusionskontrolle, stärker an politischen Zielen, zum Beispiel der Resilienz oder der Sicherheit, ausgerichtet werden soll. Auch das Beihilferecht soll primär zum Instrument für europäisch definierte Ziele dienen, nationale oder regionale Aspekte drohen zu verschwinden. Diese erneute Instrumentalisierung und Politisierung vertraglicher Normen überzeugt angesichts rasch wechselnder politischer Konjunkturen nicht. Auch der Ruf nach einer 28. Rechtsordnung, unter anderem im Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht und einschließlich eines harmonisierten Insolvenzrechts, kann sich nicht auf empirisch belastbare Argumente stützen: Weder wird die Notwendigkeit dargestellt noch lassen sich positive Ergebnisse vorhersagen.