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Bekämpfung grenzüberschreitender Steuervermeidung

Aktualisierte Liste nicht kooperativer Länder für Steuerzwecke
Der Inselstaat Antigua und Barbuda

Antigua und Barbuda gehören zu den Ländern, die mit der EU zusammenarbeiten, aber noch ausstehende Verpflichtungen haben

© Roberto Moiola / Sysaworld / Moment / Getty Images

Die Wirtschafts- und Finanzminister der EU haben auf ihrer Tagung Anfang Oktober die Liste der nicht kooperativen Steuergebiete aktualisiert. In diesem Rahmen wurde Antigua und Barbuda von der so genannten "Schwarzen Liste" gestrichen.

Der Karibik-Staat war im Oktober 2023 in die Liste aufgenommen worden. Dem Beschluss war eine Überprüfung des Verfahrens seines steuerlichen Informationsaustausches durch das Globale Forum der OECD vorausgegangen, mit negativem Ergebnis für Antigua und Barbuda. Mit Amerikanisch-Samoa, Anguilla, Fidschi, Guam, Palau, Panama, Russland, Samoa, Trinidad und Tobago, Vanuatu und den US-Jungferninseln sind damit jetzt 11 Länder auf der "Schwarzen Liste" vertreten.

Mit den Listen will die EU erreichen, dass Länder außerhalb der Europäischen Union steuerlich transparenter werden, die Erschaffung von Offshore-Strukturen erschweren und möglichen Gewinnverlagerungen stärker entgegenwirken. Sie sind mit Nachteilen für Unternehmen verbunden, die geschäftlich in den aufgezählten Jurisdiktionen aktiv sind: Es gilt eine Art Beweislastumkehr aufgrund staatlicher Abwehrgesetze, weshalb die Unternehmen mehr Daten liefern und dadurch beweisen müssen, dass sie tatsächlich "echten" wirtschaftlichen Tätigkeiten nachgehen.

Auf der so genannten Grauen Liste (Anhang II des Beschlusses), auf der sich Länder und Gebiete befinden, die sich gegenüber der EU zu bestimmten Steuerreformen verpflichtet haben, die aber noch nicht rechtlich verbindlich sind, befinden sich folgende Staaten: Antigua und Barbuda, Belize, Britische Jungferninseln, Costa Rica, Curaçao, Eswatini, die Seychellen, die Türkei und Vietnam. Armenien und Malaysia haben ihre Verpflichtungen erfüllt und werden von der Liste gestrichen. Eine Neubewertung der steuerlichen Kooperation ist für Februar 2025 vorgesehen.

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Porträtfoto Malte Weisshaar
Malte Weisshaar Referatsleiter Steuern in der EU | EU-Haushalt | Energiesteuern