Nach der EU-Verordnung 2019/631 sollen die CO2-Emissionen für neu in der EU zugelassene Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge kontinuierlich gesenkt werden, sodass ab 2035 eine vollständige Reduktion von 100 Prozent im Vergleich zu den Werten von 2021 erreicht wird.
Jedes Jahr werden der durchschnittliche CO2-Ausstoß sowie das spezifische CO2-Emissionsziel für jeden Hersteller festgelegt, basierend auf dem EU-weiten Flottensoll, um die Leistung der Hersteller in Bezug auf die Zielerreichung zu bewerten. Hersteller, die ihr spezifisches Emissionsziel überschreiten, müssen eine Überschreitungsgebühr für jedes zugelassene Fahrzeug von 95 Euro pro Gramm CO2 je Kilometer über dem Zielwert zahlen.
Ab 2025 gilt eine Zielvorgabe von 15 Prozent CO2-Reduktion im Vergleich zu 2021 für den Zeitraum 2025 bis 2029.
Wie im Aktionsplan der Europäischen Kommission vom 5. März 2025 angekündigt, räumt der neue Entwurf den Herstellern mehr Flexibilität bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen ein. Automobilherstellern wird es einmalig ermöglicht, ihre Zielvorgaben über einen Zeitraum von drei Jahren (2025-2027) zu erfüllen, anstatt dies jährlich tun zu müssen. Mit dem Prinzip des "Banking and Borrowing" können Defizite in einem Jahr durch das Übertreffen der Ziele in den folgenden Jahren ausgeglichen werden, wodurch Strafzahlungen im Jahr 2025 vermieden werden. Der Vorschlag ändert nicht die Reduktionsziele und senkt nicht die allgemeinen CO2-Emissionsvorgaben.
Der Vorschlag der Kommission muss noch von einer Mehrheit im Europäischen Parlament gebilligt werden.