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Arbeitsprogramm der EU-Kommission 2025: Wirtschaftsrelevante Initiativen

Top-Prioritäten: Wettbewerbsfähigkeit und Bürokratieabbau
Zwei Männer am Rednerpult

Die EU-Kommissare Šefčovič (l.) und Dombrovskis (r.) stellten das Arbeitsprogramm der Kommission 2025 und die Mitteilung über "Umsetzung und Vereinfachung" vor

© Europäische Kommission / Valentine Zeler

Die EU-Kommission hat am 12. Februar ihr Arbeitsprogramm für das aktuelle Jahr mit dem Titel "Gemeinsam vorankommen: Eine mutigere, einfachere und schnellere Union" präsentiert. Es orientiert sich am bereits vorgelegten Wettbewerbsfähigkeitskompass und zielt explizit auf eine regulatorische Verschlankung und somit auf die Steigerung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit ab.

11 der 18 legislativen Initiativen aus dem Arbeitsprogramm 2025 dienen der Vereinfachung beziehungsweise tragen in besonderem Maße dazu bei. Zusätzlich plant die Kommission 37 Bewertungen und sogenannte "Fitness-Checks", um bestehende EU-Regularien auf ihr Vereinfachungspotenzial hin zu überprüfen. 12 Initiativen zielen direkt auf die Wettbewerbsfähigkeit ab. Einige der wirtschaftsrelevanten Initiativen im Überblick: 

Zentrale Rolle des EU-Binnenmarkts für die Wettbewerbsfähigkeit

Im Arbeitsprogramm wird dem EU-Binnenmarkt eine zentrale Rolle für die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit der EU eingeräumt. Der freie Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Personen und Kapital zählt zu den größten Errungenschaften der EU. Aus Sicht der Kommission fördert der EU-Binnenmarkt das Wirtschaftswachstum und erleichtert europäischen Unternehmen und Verbrauchern den Alltag. 

Mit der für das zweite Quartal 2025 angekündigten Binnenmarktstrategie beabsichtigt die Kommission, eine neue horizontale Strategie für einen modernisierten Binnenmarkt vorzustellen. Für die gewerbliche Wirtschaft von Bedeutung ist, dass sie dazu beitragen soll, die grenzüberschreitende Bereitstellung von Dienstleistungen und Waren zu erleichtern. Zudem kündigt die Kommission an, dass sich die neue horizontale Binnenmarktstrategie mit der vollständigen Umsetzung bestehender Regeln und der Beseitigung von Hindernissen befassen werde, um das Potenzial wettbewerbsfähiger europäischer Unternehmen zu steigern. 

Auch das bereits in den Berichten von Enrico Letta zur Zukunft des Binnenmarktes und Mario Draghi zur Zukunft der Wettbewerbsfähigkeit Europas erwähnte 28. Regime, welches von der EU-Kommissionspräsidentin in ihrer Sonderansprache auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos sowie im Competitiveness Compass der EU näher ausgeführt wird, wird im Arbeitsprogramm der EU-Kommission aufgegriffen. Um innovative Unternehmen dabei zu unterstützen, im Binnenmarkt zu investieren und tätig zu sein, ohne dass sie sich mit 27 unterschiedlichen Rechtsrahmen auseinandersetzen müssten, will die Kommission auf einen 28. Rechtsrahmen hinarbeiten. So sollen die geltenden Vorschriften vereinfacht und die Kosten eines Scheiterns gesenkt werden. Der Rahmen soll alle relevanten Elemente des Gesellschafts-, Insolvenz-, Arbeits- und Steuerrechts einschließen. Ein Vorschlag für ein 28. Regime wird zu einem späteren Zeitpunkt erwartet. 

Aus rechtspolitischer Sicht bedeutend für die gewerbliche Wirtschaft ist nicht nur die Binnenmarktstrategie als neue Initiative der Kommission, sondern auch der Umstand, dass viele von der Kommission bereits vorgeschlagene Richtlinien und Verordnungen weiter anhängig sind und damit weiter verfolgt werden sollen darunter der Verordnungsvorschlag zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr, die sogenannte Green Claims-Richtlinie (Richtlinienvorschlag über die Begründung ausdrücklicher Umweltaussagen und die diesbezügliche Kommunikation, "Richtlinie über Umweltaussagen") sowie der Richtlinienvorschlag zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts. Zudem hat die Kommission in ihrem Annex zum Arbeitsprogramm angekündigt, den Verordnungsvorschlag über standardessenzielle Patente und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1001 innerhalb von sechs Monaten zurückzunehmen. 

Wettbewerbsfähigkeit, Dekarbonisierung und Nachhaltigkeit

Die Kommission wird voraussichtlich am 26. Februar den Clean Industrial Deal vorstellen. Diese nicht-legislative Maßnahme ist die Grundlage für weitere Maßnahmen, um die Dekarbonisierung mit der Wettbewerbsfähigkeit zu verbinden. Der Clean Industrial Deal sieht laut Mitteilung zum Arbeitsprogramm vor, den Zugang zu bezahlbarer Energie zu ermöglichen, Leitmärkte zu schaffen sowie Angebot und Nachfrage bei zirkulären Produkten zu fördern. Außerdem sollen die wirtschaftliche Sicherheit gestärkt und der Ausbau von erneuerbaren Energien beschleunigt werden. Für Letzteres möchte die Kommission ein neues Beihilferahmenwerk entwickeln, das die industrielle Dekarbonisierung unterstützt und genügend Produktionskapazitäten für Clean Tech gewährleistet. 

Der Aktionsplan für bezahlbare Energie, der auch am 26. Februar vorgestellt werden soll, zielt auf den Übergang zu sauberer Energie und die Energiekostensenkung ab. Kurzfristige Preisentlastungen sollen durch effizientere Netztarife, Steuerreformen und eine bessere Marktintegration erreicht werden. Der Aktionsplan soll den breiteren Zugang zu günstiger Energie fördern, langfristige Strombezugsverträge erleichtern und Anreize für flexible Verbrauchsdienstleistungen setzen. Zudem sollen Investitionen in Netzinfrastrukturen für Strom, Wasserstoff und CO₂-Transport beschleunigt werden, um Engpässe zu vermeiden und die Integration erneuerbarer Energien zu verbessern. Eine gerechtere Verteilung der Energiesystemkosten durch optimierte Tarife ist ein weiteres Ziel des Plans. 

Die angekündigte Roadmap zur Beendigung der russischen Energieimporte, die im ersten Quartal vorgelegt werden soll, ist eine Strategie, die auf das komplette Auslaufen von russischen Energieimporten abzielt. Somit sollen verbleibendende Abhängigkeiten im Kontext des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine überwunden werden. 

Das Europäische Klimagesetz soll um ein 2040-Klimaziel mit einer intentionierten Treibhausgasreduktion von 90 Prozent gegenüber 1990 ergänzt werden und den Weg zur Klimaneutralität bis 2050 bereiten. Dies ist einerseits durch das Gesetz vorgesehen, während die neue Zielsetzung es der EU erlaubt, ein 2035-Ziel für die internationale Klimakonferenz (COP) in Brasilien vorzulegen und die Verpflichtungen des Pariser Klimaabkommens einzuhalten. 

Für das dritte Quartal plant die EU-Kommission, einen Investitionsplan für nachhaltigen Verkehr vorzulegen. Ein leistungsfähiges, zukunftssicheres und nachhaltiges Verkehrssystem gilt als entscheidend für eine starke Industrie und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft, da es den reibungslosen Transport von Waren über verschiedene Verkehrsträger und Grenzen hinweg ermöglicht. Vor diesem Hintergrund plant die EU-Kommission die Einführung eines Investitionsplans für nachhaltigen Verkehr, der als strategischer Rahmen für die Förderung nachhaltiger Kraftstoffe in Produktion und Vertrieb dienen soll. Zudem sind Maßnahmen zur beschleunigten Entwicklung von Lade- und Betankungsinfrastrukturen vorgesehen. Ergänzend dazu sollen nachhaltige Handels- und Investitionspartnerschaften mit Drittländern den Einsatz erneuerbarer und kohlenstoffarmer Verkehrskraftstoffe fördern. 

Der für Ende 2025 geplante Industrial Decarbonisation Accelerator Act soll auf bestehenden Maßnahmen wie der Erneuerbaren-Energien-Genehmigung und dem Net Zero Industry Act aufbauen und beschleunigte Genehmigungsverfahren auf weitere, insbesondere energieintensive Sektoren in der Transformation ausweiten. Zudem sollen Kriterien für öffentliche Beschaffung und Leitmärkte eingeführt werden, um die Nachfrage nach sauber produzierten europäischen Industrieprodukten zu fördern und so die industrielle Dekarbonisierung voranzutreiben. 

Seit einigen Jahren wurde die Überarbeitung der REACH-Verordnung zur Registrierung, Zulassung, Beschränkung und Bewertung chemischer Stoffe in der EU vertagt. Nun soll Ende 2025 als Teil des Clean Industrial Deal ein Maßnahmenpaket die Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie der EU steigern und ein einfacheres System für die Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien schaffen. Zudem soll Klarheit in Bezug auf "ewige Chemikalien", unter anderem Per- und Polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), geschaffen werden. 

Vereinfachung vorantreiben mit Omnibuspaketen I-III, Digitalpaket und "Business Wallet"

Um mehrere Rechtsakte gleichzeitig anzupassen, hat die Kommission sogenannte "Omnibus"-Pakete für das erste Halbjahr 2025 geschnürt, die unter anderem die Nachhaltigkeitsberichterstattung vereinfachen (die "Corporate Sustainability Reporting Directive" CSRD, die " Corporate Sustainability Due Diligence Directive" CSDDD und die Taxonomie), Investitionen erleichtern, ineffiziente Anforderungen an Papierformate in Produktvorschriften vermeiden und eine Mid-Cap-Kategorie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einführen sollen. Weitere Pakete sollen 2026 folgen, unter anderem zur Stärkung der Investitionen in Verteidigung. 

Bis Jahresende werden auch Vereinfachungen im Digitalbereich anvisiert. Genannt werden die Schaffung von Synergien und Kohärenz für Datenschutz- und Cybersicherheitsvorschriften. 

Die Einführung eines "European Business Wallet" wurde erstmals im Wettbewerbsfähigkeitskompass erwähnt. Es soll auf die 2024 novellierte EU-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste (eIDAS) aufbauen und grundsätzlich Geschäftstätigkeiten erleichtern und digitalisieren. Die Kommission möchte damit den (sicheren) Datenaustausch zwischen Unternehmen und Behörden vereinfachen. Sie erwartet außerdem neue Geschäftsmöglichkeiten für die Anbieter von Vertrauensdiensten. Geplant ist die Vorstellung des Wallet für das vierte Quartal 2025.

Steuer- und Finanzvorhaben

Das erste der angekündigten Omnibus-Gesetze sieht weitreichende Vereinfachungen insbesondere in den Bereichen nachhaltige Finanzberichterstattung, Lieferketten-Sorgfaltspflichten und die EU-Taxonomie vor. Auch eine Überarbeitung der Verordnung über Nachhaltige Finanzierung – oder "Sustainable Finance Disclosure Regulation "– soll Erleichterungen bringen, vor allem für Kreditinstitute und bestimmte Finanzmarktakteure. Sie wird für das vierte Quartal 2025 erwartet und soll von einer neuen Auswirkungsstudie begleitet sein.  

Im Sommer will die EU-Kommission ihren Vorschlag für die nächste Verordnung zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MRF) und für einen Eigenmittelbeschluss vorlegen: Sie sollen die nächste Finanzierungsperiode, 2028-2034, absichern. Neben den geplanten neuen Initiativen werden auch laufende Dossiers zusammengefasst, welche die Kommission zurückziehen wird. Hiervon sind mehrere Steuerdossiers betroffen: Eine Überarbeitung der Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie – teilweise erledigt wegen Arbeiten auf Ebene der OECD, die nachfolgend in EU-Recht übernommen worden sind – wird es nicht mehr geben. Genauso zurückgezogen werden der Kommissionsvorschlag für ein "endgültiges Mehrwertsteuersystem"“ und für einen "Rainy-day-Fund". Beiden Vorhaben wird keine Chance auf Einigung mehr eingeräumt. 

Innovationen fördern & Digitalisierung vorantreiben

Die Europäische Start-up- und Scale-up-Strategie soll Start-up-Gründungen und deren Skalierung erleichtern. Junge Unternehmen sollen im Rahmen der Strategie besseren Zugriff auf Wagniskapital, Forschungsdaten und -infrastrukturen (zum Beispiel Reallabore) erhalten sowie einfacher mit der Wissenschaft zusammenarbeiten können. Auch die Vermarktung von Patenten soll erleichtert werden. Ein legislativer Vorschlag in Form des sogenannten European Innovation Act wird jedoch erst später im Mandat der Kommission erwartet. 

Die EU will ihre Führungsrolle in der Quantentechnologie ausbauen und Investitionen in Supercomputer, Quantenkommunikation und Verschlüsselungstechnologien fördern. Innovative Unternehmen und Forschungseinrichtungen sollen ihre KI-Modelle an Supercomputern ausprobieren können. Hauptziel der EU ist es, aus Sicherheits- und Autonomiegründen im Bereich der Quantentechnologien eine strategische Abhängigkeit von außereuropäischen Mitstreitern zu vermeiden. Dazu will sie im zweiten Quartal eine EU-Quantenstrategie vorstellen.

Mit dem für Ende des Jahres geplanten Digital Networks Act soll die digitale Infrastruktur als Grundlage einer digitalen Wirtschaft schneller und zuverlässiger werden. Hierfür wird vor allem auf grenzüberschreitende Kooperationen und Dienste, mehr Wettbewerbsfähigkeit und bessere Koordination der Vergabe von Funkfrequenzen gesetzt. 

Eine ganze Reihe von Vorhaben hat das Ziel, die Arbeit der KI-Verordnung fortzuführen und den Fokus auf Anwendungsfälle und Stärkung der Innovationskraft zu legen. Der AI Continent Action Plan möchte mit den "AI Factories" die europäische Wettbewerbsfähigkeit im KI-Markt stärken und mit der "Apply AI"-Strategie neue Anwendungsfälle in der Industrie fördern. 

Aus- und Weiterbildung stärken

Anfang März hat die Kommission angekündigt, die "Union der Kompetenzen" vorzustellen. Im Rahmen der Bemühungen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit setzt die Kommission auch auf Initiativen im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die "Union der Kompetenzen" soll von den Grundkompetenzen über Attraktivierung der MINT-Fächer Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik bis hin zu einer europäischen Berufsbildungsstrategie eine breite Palette an Themen abdecken.

Sicherheit, Bereitschaft und Resilienz ausbauen

Die Zeitwende trifft auch die Wirtschaft. Einerseits bereiten sich die Unternehmen auf ihre Rolle in der Umsetzung der Nato-Verteidigungsziele vor, andererseits sind auch strukturelle Verbesserungen erforderlich. Bis 2029 brauchen Wirtschaft und Bundeswehr eine moderne Infrastruktur und eine sichere Energieversorgung. Auf europäischer Ebene will die Kommission ein "Weißbuch über die Zukunft der europäischen Verteidigung" noch in diesem Quartal vorlegen. 

Für die Unternehmen der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie ist Planbarkeit wichtig, damit sie ihre Kapazitäten zielgerichtet ausweiten können. Die Evaluation des europäischen Verteidigungsfonds kann zum Beispiel im Rahmen einer gemeinsamen europäischen Beschaffung dazu beitragen. Aus Sicht breiter Teile der Wirtschaft kommt es jedoch auf nachhaltige Finanzierungsquellen des Fonds an, der im ersten Halbjahr 2025 vorgelegt werden soll. 

Die Corona-Pandemie hat die Bedeutung der Resilienz von Lieferketten verdeutlicht. Für eine starke NATO ist auch eine resiliente Wirtschaft wichtig, die in einem Spannungs- oder Verteidigungsfall die Produktion aufrechterhalten kann. Eine gesicherte Versorgung zum Beispiel mit medizinischen Produkten oder Rohstoffen wird mittelfristig an Bedeutung gewinnen. Die EU-Kommission plant dazu mehrere legislative Vorschläge im ersten Halbjahr.

Geopolitik und Global Gateway

Laut EU-Kommission muss die EU ihre strategischen Interessen entschlossener verfolgen, um den regelbasierten internationalen Handel zu verteidigen. Dieser sei entscheidend für den europäischen Wohlstand. Zudem plant die EU, ihre Handelsbeziehungen mit Indien durch eine neue strategische Agenda zu stärken. Diese Agenda soll gemeinsame strategische Interessen identifizieren und Initiativen fördern. Ende des Monats wird die EU-Kommission Indien besuchen, um eine umfassende Zusammenarbeit in Bereichen von gemeinsamem Interesse zu etablieren.

Des Weiteren strebt die EU Maßnahmen an, um nachhaltige, private Finanzierungen in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen zu fördern. Dafür möchte sie im Rahmen der Global Gateway Initiative alle Finanzierungsinstrumente nutzen, die zur Verfügung stehen. 

Kontakt

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Benjamin Baykal Referatsleiter Wirtschaftspolitische Positionen, Bürokratieabbau

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Hilden, Marlon
Marlon Hilden Referatsleiter europäische und internationale Energie- und Klimapolitik

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Kramer, Lorenz
Lorenz Kramer Referatsleiter Wirtschaft in Europa

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Jana Paratz Referatsleiterin Beziehungen zu Eurochambres, Politikkontakte

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Thorben Petri Referatsleiter Europäische Wirtschaftspolitik

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Anne Reinacher Referatsleiterin Handelspolitik, transatlantische Beziehungen und EU-Zollfragen

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Kathrin Riedler Referatsleiterin Europäische Umwelt- und Rohstoffpolitik

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Dr. Julia Schmidt Referatsleiterin Europäisches Wirtschaftsrecht

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Dr. Katrin Sobania Referatsleiterin Informations- und Kommunikationstechnologie | E-Government | Postdienste | IT-Sicherheit

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Malte Weisshaar Referatsleiter Steuern in der EU | EU-Haushalt | Energiesteuern

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Thomas Wimmesberger Referatsleiter EU-Bildungs- und -Beschäftigungspolitik, EU-Fachkräftesicherung

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Jonas Wöll Referatsleiter Digitaler Binnenmarkt, EU-Verkehrspolitik, Regionale Wirtschaftspolitik

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Zwick, Sandra
Sandra Zwick Referatsleiterin Europapolitik, EU-Finanzierungsinstrumente, EU-Außenwirtschaftsförderung