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Verlängerter Schutz für ukrainische Geflüchtete: Planungssicherheit für Betriebe und Beschäftigte

Frau mit blauem Overall und gelbem Bauhelm an einer Magnettafel

Aus der Ukraine sind viele gut ausgebildete Menschen nach Deutschland gekommen

© Nitat Termmee / Moment / Getty Images

Die Sonderregelungen für den vorübergehenden Schutz von Ukrainerinnen und Ukrainern in der EU werden verlängert. Das hat der Europäische Rat am 13. Juni 2024 beschlossen. Rund eine Million Schutzsuchende aus der Ukraine können somit bis mindestens März 2026 in Deutschland bleiben. Nun muss die Entscheidung noch in deutsches Recht umgesetzt werden – aktuell gilt der "vorübergehende Schutz" (nach § 24 AufenthG) bis zum 3. März 2025. Dieser Status erlaubt es den Betroffenen, in Deutschland zu leben und zu arbeiten, ohne dass sie dafür extra Anträge stellen müssen.

Nicht nur für die Geflüchteten, sondern auch für die deutsche Wirtschaft sind dies gute Nachrichten: Der Beschluss bedeutet für Unternehmen ein weiteres Jahr Planungssicherheit. Da sich der Wechsel in einen Aufenthaltstitel über das Fachkräfteeinwanderungsgesetz bisher oft schwierig gestaltet hat, sind nun positive Auswirkungen auf den deutschen Arbeitsmarkt zu erwarten.

Geflüchtete in Beschäftigung bringen

Für die Unternehmen ist die Integration von ukrainischen Geflüchteten wichtig. Viele dieser Menschen bringen wertvolle Qualifikationen und Berufserfahrungen mit, die in verschiedenen Branchen dringend benötigt werden. Trotz der angespannten Wirtschaftslage stieg so zuletzt die – allerdings noch deutlich ausbaufähige – Beschäftigungsquote der ukrainischen Geflüchteten stetig an: Im Februar 2024 waren 21 Prozent von ihnen berufstätig. 119.000 haben eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland gefunden, 37.000 einen Minijob.

Studien des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) bestätigen, dass sich der deutsche Weg mit dem Sprachschulung und dem Ziel einer dauerhaften Integration langfristig auszahlt. Immerhin gibt knapp die Hälfte der Geflüchteten selbst an, längerfristig in Deutschland bleiben zu wollen. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und hoher Sozialausgaben ist es allerdings wichtig, dass die Integration in den Arbeitsmarkt schneller vorangeht. Auch für die Geflüchteten ist dies – verbunden mit der einhergehenden wirtschaftlichen Unabhängigkeit – ein entscheidender Faktor für eine gelungene Integration in die Gesellschaft.

Angebote schaffen und bürokratische Hürden abbauen

Jetzt kommt es darauf an, dass Politik und Verwaltung gemeinsam die Weichen für eine erfolgreiche Fortsetzung der Integrationsbemühungen stellen. Der "Job-Turbo" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales legte im März einen ersten Grundstein: Um Integrationsprozesse zu beschleunigen, wurden ukrainische Geflüchtete über unterstützende arbeitsbegleitende Leistungen informiert und zur Jobsuche aufgefordert. Hinzu kamen berufsbegleitende Sprachkurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

Diese Angebote müssen bekannter und an den konkreten Bedarf angepasst werden. Dazu gehören mehr berufsspezifische und flexible Formate, auch digital, damit den bereits Beschäftigten auch eine Teilnahme nach der Arbeit und von zu Hause aus möglich ist. Um effektiv an diese Initiative anzuknüpfen, sollten die Arbeitsagenturen mit den nötigen Ressourcen ausgestattet werden, damit sie ausreichend Zeit für die Betreuung ukrainischer Geflüchteter haben und direkt nach dem Abschluss eines Sprachkurses eine passende und nachhaltige Vermittlung prüfen können. Zudem sollten die Anreize zur Arbeitsaufnahme erläutert und weiter gestärkt werden.

Zusätzlich zu den Sprachkursen können Weiterqualifizierungen und Coachings die Beschäftigungsfähigkeit parallel zur Arbeit im Betrieb sichern. Insbesondere kleine Betriebe nehmen bestehende Förderangebote wegen mangelnder Information oder zu hohen bürokratischen Aufwands seltener in Anspruch – dabei beschäftigten sie 56 Prozent der Geflüchteten.

Die Politik ist gefordert, klare und verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Dies umfasst nicht nur die Verlängerung des Schutzstatus, sondern auch die Bereitstellung von Ressourcen für Integrationsmaßnahmen wie beispielsweise das Programm "Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen". Zudem müssen bürokratische Hürden abgebaut werden, um den Zugang zum Arbeitsmarkt weiter zu erleichtern und Integration für alle zu ermöglichen.

Die IHK-Organisation leistet hierzu entscheidende Beiträge. Unter anderem organisiert sie Jobmessen; zudem beraten die Flüchtlingskoordinatorinnen und -koordinatoren sowie das "Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge" Betriebe sowie Geflüchtete zu Ausbildungs-, Förder- und Beschäftigungsmöglichkeiten.

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© DIHK

Kontakt

Porträtfoto Dr. Lorenz Lauer
Dr. Lorenz Lauer Referatsleiter Integration, Vielfalt, Familie in der Arbeitswelt